Lexikon des Agrarraums

Kurt G. Baldenhofer

Zuckerrohrplantage in Australien

Grenzstandort

In der Landwirtschaft die Bezeichnung für Flächen, auf denen wegen nachteiliger natürlicher Standortsfaktoren und unter gegebenen produktionstechnischen, agrarpolitischen, makroökonomischen und rechtlichen Rahmenbedingungen durch kein landwirtschaftliches Landnutzungssystem, das der nachhaltigen Gewinnerwirtschaftung dient, eine positive Bodenrente erwirtschaftet werden kann.

Dabei ist zu beachten, dass ein Grenzstandort nur für einen gegebenen Stand technischen Wissens und einen gegebenen Satz ökonomischer Rahmenbedingungen definiert werden kann. Mit steigenden Produktionspreisen (oder sinkenden Faktorpreisen) erhöht sich unter sonst gleichen Bedingungen die Bodenrente und damit wird auch die landwirtschaftliche Fläche ausgedehnt und umgekehrt. Die gleiche Wirkung hat unter sonst gleichen Bedingungen die Einführung technischer Fortschritte.

Bei Grenzstandorten handelt es sich um Standorte mit flachgründigem Boden, bei denen das Pflügen durch Gesteinsschichten bis kurz unter die Oberfläche oder große Lesesteine verhindert wird. Dazu gehören auch hängige Flächen, die zu steil sind um eine ordnungsgemäße Bodenbearbeitung zu ermöglichen. Wo eine Nutzung und Düngung zu aufwendig ist, oft auch bedingt durch kleinstrukturierte Flächenzuschnitte, veröden solche Standorte. Sie finden sich beispielsweise in der Rhön, der Eifel, der Schwäbisch-Fränkischen Alb und dem Spessart. Oft werden sie nicht mehr genutzt und sich selbst überlassen. Ähnlich wie bei Sozialbrachen wurde es aus Gründen des Natur- und Artenschutzes auf vielen Flächen als problematisch angesehen, wenn sie verbuschen. Das oft kostenintensive Entbuschen gilt dann als optimierende Maßnahme in der Naturpflege.

Die Kriterien, die einen Grenzstandort ausmachen, sind in Deutschland von Region zu Region sehr unterschiedlich. Vielfach fällt in diesem Zusammenhang der Begriff „leichte Standorte“, also Standorte mit einem hohen Sandanteil bzw. schlechtem Wasserspeichervermögen. Auch Standorte mit einem hohen Ton- oder Steingehalt im Oberboden (z. B. Verwitterungsstandorte) oder Höhenlagen werden oftmals als Grenzstandort definiert.

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