Lexikon des Agrarraums

Kurt G. Baldenhofer

Zuckerrohrplantage in Australien

Sozialbrache

Unter Sozialbrache versteht man eine längerfristig nicht genutzte landwirtschaftliche Nutzfläche, die keiner anderen Verwendung zugeführt wurde wie etwa einer Bebauung. Die Bezeichnung Sozialbrache für solche Brache besagt, daß die Aufgabe der Flächennutzung aus gesamtwirtschaftlichen und sozialen Gründen wegen Wirtschaftswandel erfolgte, wenn z.B. Flächen ungenutzt bleiben, weil der Besitzer seine wirtschaftliche Lage durch eine außer-landwirtschaftliche Beschäftigung aufbessert. Entsprechend der Bezeichnung finden die vom früheren Bewirtschafter aufgelassenen Flächen nicht sofort einen Nachnutzer. Die Sozialbrache gilt als Übergangserscheinung, die prinzipiell nichts mit agrarökonomischer Unrentabilität einer Flächennutzung zu tun hat, wie dies bei der Aufgabe von Grenzertragsboden zutrifft. Sozialbrache ist auch keine Flächenstillegung.

Verbreitet ist die Sozialbrache in Gebieten mit Realteilung (besonders im Stadtumland) und damit zusammenhängender Kleinbetriebsstruktur und Besitzzersplitterung.

Die Sozialbrache kennzeichnet ein landschaftlich sichtbar werdendes Stadium innerhalb einer Kausalkette sozialer Umschichtungsprozesse. Sie gibt einen sicheren Hinweis auf das Vorliegen von sozialen Entmischungsvorgängen. Nicht selten verbirgt sich hinter einer Sozialbrache die Spekulation auf Verkaufsmöglichkeit als Bauland.

Die Sozialbrache ist begleitet von einer wirklichen oder scheinbaren Hebung des Lebensstandards der früheren Bewirtschafter der betroffenen Flächen und ist keinesfalls durch eine Verminderung der Bevölkerungszahl bedingt. Insofern ist die Sozialbrache keinesfalls vergleichbar mit den spätmittelalterlichen Wüstungen von Siedlungen und Fluren.

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