Lexikon des Agrarraums

Kurt G. Baldenhofer

Zuckerrohrplantage in Australien

Garten

Abgegrenztes Stück Land, in dem Pflanzen unter intensiver Pflege angebaut oder Tiere gehalten werden. Im Gegensatz zu Parks werden Gärten meist privat genutzt. Gärten werden nicht nur angelegt, um einen direkten Ertrag zu ernten (Nutzgarten), sondern auch um einem künstlerischen, spirituellen oder therapeutischen Zweck zu dienen, oder auch der Freizeitgestaltung und Erholung, wie Ziergärten und Kleingärten.

Aus landwirtschaftlicher Perspektive sind Gärten ein intensiv bewirtschafteter Teil der landwirtschaftlichen Nutzfläche, der heute überwiegend der Selbstversorgung einer bäuerlichen oder auch landwirtschaftsfremden Familie mit Gemüse, Obst, aber auch mit Blumen dient. In vergangenen Jahrhunderten gehörten wegen des Flurzwangs u.a. auch Gespinstpflanzen (Flachs, Hanf) und Farbpflanzen (Waid, Krapp), die prinzipiell auch ackerbaulich hätten kultiviert werden können, zu den typischen Gartenpflanzen. Der Name rührt von der früheren Abtrennung des i.d.R. hofnahen Gartens von der Ackerfläche mit Hilfe von Stöcken, d.h. Gerten. Diese eigenversorgungs-orientierte Gartenfläche wird in Mitteleuropa traditionell nur individualwirtschaftlich genutzt.

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