Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER)
Der Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums, meist nur unter seiner Kurzbezeichnung ELER bekannt, fördert die Entwicklung des ländlichen Raums in der Europäischen Union. Er ist die sogenannte 2. Säule der gemeinsamen EU-Agrarpolitik (GAP) und soll die landwirtschaftlichen Direktzahlungen in der 1. Säule der GAP flankieren.
Der ELER wurde durch eine Verordnung des Rates der Europäischen Union vom 20. September 2005 eingerichtet und nahm seine Tätigkeit im Jahre 2007 auf. Er löste einen Teil des früheren Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL) ab. Der ELER löste einen Teil des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL) ab. Im ELER haben die Mitgliedsstaaten (in Deutschland die Bundesländer) Spielräume bei der Ausgestaltung einzelner EU-geförderter Maßnahmen. Ein wesentlicher Bestandteil des ELER sind Agrarumweltmaßnahmen, die landwirtschaftliche Bewirtschaftungsänderungen im Sinne des Umwelt- oder Naturschutzes honorieren. Die Bewertung von ELER-geförderten Maßnahmen bezüglich der Auswirkungen auf Umwelt- und Naturschutz fallen gemischt aus.
Aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums werden alle weiteren Maßnahmen finanziert, die nicht direkt mit der Erzeugung von Produkten zu tun haben. Das Programm hat folgende Ziele:
- Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Land- und Forstwirtschaft
- Verbesserung der Umwelt und der Landschaft
- Verbesserung der Lebensqualität im ländlichen Raum und Förderung der Diversifizierung der ländlichen Wirtschaft
- Weiterentwicklung des alten Programms Leader: lokale Arbeitsgruppen erarbeiten vor Ort Entwicklungskonzepte.
Die ELER-Programmplanung und -umsetzung erfolgte in einem dreistufigen Prozess: Auf Basis der vom Rat der Europäischen Union festgelegten "Strategischen Leitlinien" und der ELER-Verordnung erstellten die Mitgliedstaaten jeweils einen nationalen Strategieplan. Dieser zeichnet den Rahmen und die politischen Prioritäten für die nationalen Programme zur Entwicklung des ländlichen Raumes vor. In Deutschland werden die Programme durch die Bundesländer konzipiert.
In den Plänen sind jeweils eigene Schwerpunkte festgelegt. Dabei werden die europäischen Gelder durch weitere Mittel von Bund, Ländern und Gemeinden ergänzt.
Neuer Verteilungsschlüssel der ELER–Mittel
Im Förderzeitraum 2021–2027 greift nach ersten Anpassungen in den Jahren 2021 und 2022 seit 2023 ein neuer Verteilungsschlüssel der ELER–Mittel auf die Bundesländer. Im neuen Verteilungsschlüssel spielen der Umfang der landwirtschaftlichen Fläche und die Zahl der landwirtschaftlichen Betriebe eine wesentliche Rolle. Es finden aber auch eine Reihe von Kriterien Berücksichtigung, die auf Bevölkerung, Wirtschaftskraft im ländlichen Raum und Ländlichkeit abzielen. Die Anpassung des Schlüssels war die Folge der Umstellung auf ein gesamtdeutsches Fördersystem. Die ostdeutschen Bundesländer haben dadurch ihren seit der deutschen Wiedervereinigung bestehenden Förder–Sonderstatus verloren. Mit der Umstellung des ELER–Verteilungsschlüssels bekommen westdeutsche Bundesländer deutlich mehr ELER–Mittel.

Quelle: BMEL / DBV
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