Lexikon des Agrarraums

Kurt G. Baldenhofer

Zuckerrohrplantage in Australien

Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER)

Der Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums, meist nur unter seiner Kurzbezeichnung ELER bekannt, fördert die Entwicklung des ländlichen Raums in der Europäischen Union. Er ist die sogenannte 2. Säule der gemeinsamen EU-Agrarpolitik (GAP) und soll die landwirtschaftlichen Direktzahlungen in der 1. Säule der GAP flankieren.

Der ELER wurde durch eine Verordnung des Rates der Europäischen Union vom 20. September 2005 eingerichtet und nahm seine Tätigkeit im Jahre 2007 auf. Er löste einen Teil des früheren Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL) ab. Der ELER löste einen Teil des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL) ab. Im ELER haben die Mitgliedsstaaten (in Deutschland die Bundesländer) Spielräume bei der Ausgestaltung einzelner EU-geförderter Maßnahmen. Ein wesentlicher Bestandteil des ELER sind Agrarumweltmaßnahmen, die landwirtschaftliche Bewirtschaftungsänderungen im Sinne des Umwelt- oder Naturschutzes honorieren. Die Bewertung von ELER-geförderten Maßnahmen bezüglich der Auswirkungen auf Umwelt- und Naturschutz fallen gemischt aus.

Aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums werden alle weiteren Maßnahmen finanziert, die nicht direkt mit der Erzeugung von Produkten zu tun haben. Das Programm hat folgende Ziele:

Die ELER-Programmplanung und -umsetzung erfolgte in einem dreistufigen Prozess: Auf Basis der vom Rat der Europäischen Union festgelegten "Strategischen Leitlinien" und der ELER-Verordnung erstellten die Mitgliedstaaten jeweils einen nationalen Strategieplan. Dieser zeichnet den Rahmen und die politischen Prioritäten für die nationalen Programme zur Entwicklung des ländlichen Raumes vor. In Deutschland werden die Programme durch die Bundesländer konzipiert.

In den Plänen sind jeweils eigene Schwerpunkte festgelegt. Dabei werden die europäischen Gelder durch weitere Mittel von Bund, Ländern und Gemeinden ergänzt. Interessenten sollten sich an einen Ansprechpartner in ihrem Bundesland wenden. Diese sind unten auf dieser Seite aufgeführt.

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