Lexikon des Agrarraums

Kurt G. Baldenhofer

Zuckerrohrplantage in Australien

Gemeinschaftspräferenz

Einer der drei Grundsätze zur Organisation der gemeinsamen Agrarmärkte, nach dem ein Vorrang für EU-Produkte besteht („Gemeinschaftspräferenz“). Auf dieser Grundlage werden aus der EU stammenden Agrarerzeugnissen gegenüber Importprodukten Vorrang und Preisvorteile eingeräumt. Der Binnenmarkt sollte vor Niedrigpreisprodukten aus Drittländern und vor größeren Schwankungen des Weltmarktes geschützt werden.

Die Gemeinschaftspräferenz findet sich bereits in der Entschließung der Stresa-Konferenz von 1958. Der EuGH bekräftigte diesen Grundsatz 1967 in Bezugnahme auf Art. 44 Abs. 2 EWGVtr. Umgesetzt wurde das Prinzip durch Gebühren auf Importe. Außerdem wurden für importierte Waren höhere Preise vorgeschrieben, als der Schwellenpreis für heimische Waren war.

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