Lexikon des Agrarraums

Kurt G. Baldenhofer

Zuckerrohrplantage in Australien

Bundessortenamt

Als Sortenamt eine selbständige deutsche Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft. Das 1953 gegründete Amt hat seinen Sitz in Hannover und unterhält 11 Prüfstellen in Deutschland. Das BSA verfügt über 580 ha Freiland-Anbaufläche und 7.000 m² Gewächshausfläche. Insgesamt wurden 2012/13 etwa 16.500 verschiedene Sorten angebaut. Das Bundessortenamt ist zuständig für die Erteilung von Sortenschutz und Sortenzulassung und unterstützt damit die vielfältigen Aktivitäten zur Förderung des Züchtungsfortschritts und der biologischen Vielfalt. Das Sortenschutzrecht schützt das geistige Eigentum an definierten Pflanzensorten und sichert so den Ertrag der züchterischen Arbeit durch Gewährung eines privaten Schutzrechtes. Sortenschutz kann für Sorten des gesamten Pflanzenbereichs – ausgenommen Mikroorganismen – beantragt werden. Voraussetzung für das Inverkehrbringen und den gewerblichen Vertrieb von Saat- und Pflanzgut landwirtschaftlicher Pflanzenarten, Rebe und Gemüsearten ist deren Zulassung. Diese gewährleistet Landwirtschaft, Wein- und Gartenbau und schließlich auch dem Verbraucher die Versorgung mit hochwertigen Saat- und Pflanzgut.

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