Bundeswaldgesetz (BWaldG)
Gesetz zur Erhaltung des Waldes und zur Förderung der Forstwirtschaft vom 2.5.1975, zuletzt geändert 2024. Es regelt u. a. die Erhaltung und Bewirtschaftung der Wälder in Deutschland, die forstwirtschaftlichen Zusammenschlüsse sowie die Förderung der Forstwirtschaft.
Das Bundeswaldgesetz wurde insbesondere für den Zweck erlassen,
- den Wald wegen seines wirtschaftlichen Nutzens (Nutzfunktion) und wegen seiner Bedeutung für die Umwelt, insbesondere für die dauernde Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes, das Klima, den Wasserhaushalt, die Reinhaltung der Luft, die Bodenfruchtbarkeit, das Landschaftsbild, die Agrar- und Infrastruktur und die Erholung der Bevölkerung (Schutz- und Erholungsfunktion) zu erhalten, erforderlichenfalls zu mehren und seine ordnungsgemäße Bewirtschaftung nachhaltig zu sichern,
- die Forstwirtschaft zu fördern und
- einen Ausgleich zwischen dem Interesse der Allgemeinheit und den Belangen der Waldbesitzer herbeizuführen.
So regelt beispielsweise der § 14 das grundsätzliche Betretungsrecht zum Zwecke der Erholung.
Weitere Informationen:
- Bundeswaldgesetz (BMJ)
- Waldzustandserhebung 2023 (BMEL)
- Mehr als Holz – Warum wir ein starkes Bundeswaldgesetz brauchen (Greenpeace)