Lexikon des Agrarraums

Kurt G. Baldenhofer

Zuckerrohrplantage in Australien

Bundeswaldgesetz (BWaldG)

Gesetz zur Erhaltung des Waldes und zur Förderung der Forstwirtschaft vom 2.5.1975, zuletzt geändert 2024. Es regelt u. a. die Erhaltung und Bewirtschaftung der Wälder in Deutschland, die forstwirtschaftlichen Zusammenschlüsse sowie die Förderung der Forstwirtschaft.

Das Bundeswaldgesetz wurde insbesondere für den Zweck erlassen,

So regelt beispielsweise der § 14 das grundsätzliche Betretungsrecht zum Zwecke der Erholung.

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