Bergbauernprogramm
Das Bergbauernprogramm war im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik ein EU-"Programm zur Förderung der Landwirtschaft in Berggebieten und benachteiligten Gebieten". Diese Richtlinie wurde 1977 vom EU-Ministerrat erlassen, um die Landbewirtschaftung und damit Erhaltung der Kulturlandschaft und ungünstigen Produktionsstandorten dauerhaft zu sichern. Nach diesem Bergbauernprogramm wurden in der damaligen Bundesrepublik folgende Gebiete abgegrenzt:
- Berggebiete (über 800 m NN bzw. 600 m bei mindestens 18% Hangneigung)
- benachteiligte Agrarzonen
- Kerngebiete der benachteiligten Agrarzonen
- Kerngebiete der benachteiligten Agrarzonen und sogenannte
- kleine Gebiete mit spezifischen Standortnachteilen.
Nach der Wiedervereinigung wurden die Gebietsabgrenzungen von der EG neu festgelegt. Das Bergbauernprogramm gewährt Ausgleichszahlungen je ha Hauptfutterfläche und je Großvieheinheit in Berg- und Kerngebieten sowie in diesen und den anderen benachteiligten Gebieten erleichterte einzelbetriebliche Förderung und höhere Zinszuschüsse.
Aktuell wird in der EU den schwierigen Produktionsbedingungen in Bergregionen durch die sogenannte Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete Rechnung getragen. In Deutschland wird sie durch die EU, den Bund und die Bundesländer finanziert