Lexikon des Agrarraums

Kurt G. Baldenhofer

Zuckerrohrplantage in Australien

Agenda 2000

Im Juli 1997 vorgestellter und im März 1998 den EU-Mitgliedstaaten zur Stellungnahme vorgelegter und präzisierter Entwurf der Europäischen Kommission für die Umgestaltung der Europäischen Union im Hinblick auf die damals bevorstehenden WTO-Verhandlungen und die Ost-Erweiterung, insbesondere hinsichtlich des Finanzrahmens. Die Agenda 2000 wurde auf dem Europäischen Rat der Staats- und Regierungschefs vom 26. März 1999 in Berlin in der Form von etwa zwanzig Rechtstexten verabschiedet.

Bei der (hypothetischen) Aufnahme aller Bewerber der Ost-Erweiterung rechnete man mit einer Zunahme der landwirtschaftlichen Nutzfläche (LN) der Gemeinschaft um 50 %, sowie einer Verdoppelung der Anzahl der landwirtschaftlichen Arbeitskräfte. Ohne erneute Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik befürchtete die Europäische Kommission einen Zusammenbruch des Finanzierungssystems.

Besonderes Augenmerk galt der Strukturförderung und der Agrarpolitik, da diese Politikbereiche gut vier Fünftel der Finanzmittel der Gemeinschaft in Anspruch nahmen.

Das Aktionsprogramm enthielt Maßnahmen zur Unterstützung der mittel- und osteuropäischen Staaten bei ihrem Beitritt in die EU (Heranführungsstrategie) und zur Vorbereitung der EU auf die geplante Erweiterung (u.a. Subventionsabbau, Reform der Agrarausgaben und der Haushaltspolitik).

Bislang hatte die EU den Weltmarkt vorwiegend als Ventil für die Beseitigung von Überschüssen benutzt. Mit der Agenda 2000 verfolgte die EU nunmehr offen das Ziel einer stärkeren Präsenz auf den Weltmärkten mit der wahrscheinlichen Folge einer weiteren Verschärfung des Strukturwandels.

Ziel war der Agenda 2000 war, die Ausgaben für die Landwirtschaft zu senken, um den Haushalt der EU zu konsolidieren und die Nettozahlungen der Mitgliedsländer, z.B. auch Deutschlands, zu verringern. Ziel war auch, die Voraussetzungen für die Aufnahme der zehn neuen Mitglieder 2004 in die EU (Europäische Union) zu schaffen. Bei der Halbzeitbewertung 2003 in Luxemburg wurde die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) zu großen Teilen über die Agenda 2000 hinaus weiterentwickelt. Vor allem gab es eine Entkoppelung der Zahlungen  von der bisherigen Bemessungsgrundlage der Erzeugung. Dafür wurde eine Betriebsprämie gezahlt. Diese Direktzahlungen werden ab 2005 stufenweise reduziert.

Durch Cross Compliance (Überkreuzverpflichtung) werden die Direktzahlungen der EU mit der Einhaltung von scharfen Standards in Umwelt, Lebensmittelsicherheit und Tierschutz verbunden. Im November 2008 wurde beschlossen, ab 2013 die Direktzahlungen um 10 % zu verringern, bei Betrieben  mit bis dahin über 300.000 € Zahlungen noch um weitere 4 %.

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