Lexikon des Agrarraums

Kurt G. Baldenhofer

Zuckerrohrplantage in Australien

Betriebsprämie

Die Betriebsprämie ist der wichtigste Teil der 2003 beschlossenen Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP).

Alle vorherigen Direktzahlungen wurden zur Betriebsprämie zusammengefasst und von der Produktion entkoppelt. Dazu gehörten alle Tierprämien und ein großer Teil der Flächenprämien. Die Betriebsprämie, die einem Betrieb zusteht, wurde über einen Referenzbetrag ermittelt und von der jeweiligen Landesbehörde festgesetzt. Hauptzweck dieser Zahlung ist es, den Landwirten ein stabileres Einkommen zu sichern. Sie können frei entscheiden, was sie erzeugen wollen, ohne die Beihilfen zu verlieren. Die Betriebsprämie  ist  mit einer Verknüpfung zu den Standards für Umwelt- und Tierschutz, Lebens- und Futtermittelsicherheit (Cross Compliance) verbunden. 

Die Betriebsprämienregelung bleibt bis Ende 2014 in Kraft. Ab dem Jahr 2015 wird sie durch eine neue Basisprämienregelung ersetzt, die ebenfalls auf Zahlungsansprüchen beruht. Unter bestimmten Voraussetzungen dürfen die Mitgliedstaaten den aktuellen Wert der Zahlungsansprüche in das neue System übertragen. Die im Rahmen der Betriebsprämienregelung vorgenommene Berechnung der Zahlungsansprüche kann sich somit bis 2021 auf künftige Zahlungen an Betriebsinhaber auswirken.

Seit dem Jahr 2015 sind in Deutschland folgende Zahlungen an die Stelle der bisherigen Betriebsprämie getreten:

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