Wirtschaftswald
Alle Holzbodenflächen, die regelmäßig bewirtschaftet und von der Forsteinrichtung als "W.i.r.B." (Wirtschaftswald in regelmäßigem Betrieb) ausgeschieden werden. Wirtschaftswald außer regelmäßigem Betrieb umfasst alle Holzbodenflächen, die nicht regelmäßig bewirtschaftet werden (z.B. Bannwald, unbegehbare Steilhänge, Wildparke) und/oder deren nachhaltige Nutzungsmöglichkeit für absehbare Zeit unter 1 m³ je Jahr und Hektar liegt.