Lexikon des Agrarraums

Kurt G. Baldenhofer

Zuckerrohrplantage in Australien

Wiedereinrichter

Mit Wiedereinrichter werden Eigentümer landwirtschaftlicher Immobilien (Grund, Gebäude) in den neuen Bundesländern bezeichnet, die nach der Wiedervereinigung und dem Inkrafttreten eines entsprechenden Landwirtschaftsanpassungsgesetzes wieder frei über ihr Vermögen verfügen konnten (z.B. nach Auflösung einer LPG). Der Begriff Wiedereinrichter traf eigentlich nur in wenigen Fällen zu (wenn der Wiedereinrichter auch während der Kollektivierungsphase der DDR-Landwirtschaft seine Immobilien behielt), da in der Regel der landwirtschaftliche Betrieb neu eingerichtet wurde. Wiedereinrichter wurden nicht nur von der Bundesregierung sondern auch von der Europäischen Union finanziell gefördert. Sie erhielten zunächst eine Starthilfe von 23.500 DM. Für förderungsfähige Investitionen konnte ein Betrieb dann noch bis zu 800.000 DM zinsverbilligte Darlehen bekommen. Die Finanzhilfen erklären sich aus der i.d.R. dünnen Eigenkapitaldecke der Wiedereinrichter, die sie z.B. oft hinderte, Flächenkäufe, bauliche Investitionen oder moderne Landtechnik zur Stabilisierung und langfristigen Wettbewerbsfähigkeit ihres Unternehmens zu beschaffen. Immerhin wies 1992 ein land- und forstwirtschaftlicher Arbeitsplatz im Durchschnitt der alten Bundesländer eine Kapitalausstattung von 411.400 DM auf, eine Zahl, die für Gesamt-Deutschland bis 1997 auf ca. 503.000 DM gestiegen war.

Landwirte, die mit Pachtland und neu erworbener Technik begannen einen neu gegründeten Betrieb zu bewirtschaften wurden als Neueinrichter bezeichnet. Ebenso war es möglich, dass Wiedereinrichter oder Neueinrichter vorher nicht in der DDR wohnhaft waren, sondern insbesondere aus den westdeutschen Bundesländern und aus Holland einwanderten".

Die Extremform war der Tiefladerbauer aus dem Westen, der im Frühjahr zur Bestellung mit dem Tieflader nach Osten rollte und im Herbst zum Ernten kam. Häufig verbargen sich hinter dem Begriff Wiedereinrichter flächenstarke Marktfruchtbetriebe mit geringstem Arbeitskräftebesatz, ohne Tierhaltung und ohne bäuerlichen Charakter.

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