Lexikon des Agrarraums

Kurt G. Baldenhofer

Zuckerrohrplantage in Australien

TBT-Übereinkommen

Übereinkommen über technische Handelshemmnisse (engl. Agreement on Technical Barriers to Trade) im internationalen Handel, das sich innerhalb von GATT bzw. WTO auf technische Handelshemmnisse bei allen Waren einschließlich Industrieprodukte und landwirtschaftliche Erzeugnisse bezieht. Der Anwendungsbereich kann sich auf die Beschaffenheit des Produkts und die Verfahren und Produktionsmethoden beziehen, als auch auf alle Regelungen über die Bezeichnung, Kennzeichnung und Verpackung. Wie mit dem SPS-Übereinkommen soll u.a. der Grundsatz der Nichtdiskriminierung und der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz durchgesetzt, die Rechtsharmonisierung gefördert und die Transparenz einzelstaatlicher Maßnahmen, die zu Handelshemmnissen führen können, sichergestellt werden.

Die Beteiligung der Europäischen Union am TBT-Übereinkommen hilft Unternehmen in den EU-Mitgliedstaaten dabei, Zugang zu Märkten in Ländern außerhalb der EU zu erhalten.

Während für alle WTO-Länder das Recht gewahrt wird, Vorschriften zu erlassen, um legitime Ziele – z. B. den Gesundheits-, Verbraucher- und Umweltschutz – zu verfolgen, soll das TBT-Übereinkommen

Als Vorteil des TBT-Übereinkommens gilt, dass die WTO-Mitglieder und Wirtschaftsteilnehmer vorab Kenntnis von neuen technischen Vorschriften und Konformitätsbewertungsverfahren erlangen, die von anderen Ländern beabsichtigt werden, bevor sie angenommen werden.

Unternehmen können das Notifizierungsverfahren daher als Informationsquelle für die Marktzugangsbedingungen in Nicht-EU-Ländern nutzen und geeignete Vorkehrungen treffen, um sicherzustellen, dass ihre Erzeugnisse und Dienstleistungen diese Bedingungen erfüllen. Die WTO-Mitglieder können die beabsichtigten Maßnahmen auch mit dem notifizierenden Land erörtern. Dieser Dialog kann dazu führen, dass die notifizierte Maßnahme vom vorschlagenden Land geändert oder sogar zurückgezogen wird.

(s. a. Codex Alimentarius Kommission)

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