Lexikon des Agrarraums

Kurt G. Baldenhofer

Zuckerrohrplantage in Australien

Römische Verträge

1957 in Rom auf dem Kapitol unterzeichnet, markieren die Verträge über die Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und der Europäischen Atom-Gemeinschaft (EURATOM), zusammen mit der bereits seit 1951 bestehenden sogenannten Montanunion (Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl) den Beginn der heutigen EU. Mit den Römischen Verträgen wurde der Grundstein für eine gemeinsame, europaweite Agrarpolitik gelegt. In Artikel 39 wurden die gleichberechtigten fünf Ziele der Agrarpolitik formuliert:
"Ziel der gemeinsamen Agrarpolitik ist es,

  1. die Produktivität der Landwirtschaft durch die Förderung des technischen Fortschritts, Rationalisierung der landwirtschaftlichen Erzeugung und den bestmöglichen Einsatz der Produktionsfaktoren, insbesondere der Arbeitskräfte, zu steigern;
  2. auf diese Weise der landwirtschaftlichen Bevölkerung, insbesondere durch Erhöhung des Pro-Kopf-Einkommens der in der Landwirtschaft tätigen Personen, eine angemessene Lebenshaltung zu gewährleisten;
  3. die Märkte zu stabilisieren;
  4. die Versorgung sicherzustellen;
  5. für die Belieferung der Verbraucher zu angemessenen Preisen Sorge zu tragen."
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