Lexikon des Agrarraums

Kurt G. Baldenhofer

Zuckerrohrplantage in Australien

Rekultivierung

Die morphologische und (boden-)ökologische Eingliederung von devastiertem Gelände in die umgebende Landschaft während und nach einem Eingriff, einschließlich der Begründung angemessener Folgenutzung oder Folgefunktion (z.B. land- und forstwirtschaftlich, im weiteren Sinne auch Naturschutz als Folgenutzung). Dazu dient ein Bündel von geotechnischen, landespflegerischen, wasserbaulichen, agrar- und forstökologischen Maßnahmen. Von Rekultivierungen betroffen sind ehemalige Bergbaugebiete mit ihren Halden und Tagebaulöchern, Steinbrüche, Kiesgruben, Müll- und Schutthalden, Deponien sowie jegliche Zerstörungen von Ökosystemen auf Grund von technischen Eingriffen in die Landschaft.

Bei Abgrabungen oberflächennaher Rohstoffe (Kies, Sand, Ton, Kieselgur, Torf, Braunkohle) wird dem Erhalt der humus- und nährstoffhaltigen, belebten Krume besonderes Augenmerk gewidmet. Die horizontmäßige Zwischenlagerung von Deckböden bei Abgrabungen und ihr anschließend entsprechender Wiedereinbau verfolgt den Zweck, Verhältnisse zu schaffen, die der Umgebung möglichst ähnlich sind.

Rekultivierungen werden heute als Schüttungen oder als Spülversatzflächen erstellt. Bei der Neuanlage muß ein Porensystem erzeugt werden, das die klimabedingt anfallende Wassermenge schnell genug so im Bodenvolumen verteilt, daß die durch Nässe hervorgerufene Stabilitätsminderung nicht zu unerwünschtem Zusammensacken führt. Außerdem muß festgelegt werden, wieviel Wasservorrat im durchwurzelbaren Bereich speicherbar sein muß, damit zu erwartende Trockenperioden nicht die Vegetation schädigen.

Bei der Kiesgewinnung beispielsweise stehen Abbau und Rekultivierung in Deutschland z.Z. im Gleichgewicht, es werden jährlich etwa ebenso viele Hektar rekultiviert wie abgegraben.

(s. a. Renaturierung, Bergbaufolgelandschaft)

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