Lexikon des Agrarraums

Kurt G. Baldenhofer

Zuckerrohrplantage in Australien

Lustgarten

Garten, der im Gegensatz zum Nutzgarten ausschließlich der Zerstreuung, der Muße und dem ästhetischen Genuss dient. Es ist heute ein meist öffentlicher Park, der vorrangig der Erholung dient. Er enthält häufig auch zusätzliche Einrichtungen wie Konzertsäle, Pavillons, Fahrgeschäfte, Zoos oder Menagerien.

Lustgärten existieren seit vielen Jahrhunderten. Im alten Rom wurde der gestaltete Garten des Sallust (Horti Sallustiani) als privater Garten vom Historiker Gaius Sallustius Crispus entwickelt. Diese Gärten wurden vom römischen Kaiser Tiberius erworben. Sie enthielten viele Pavillons, Skulpturen und einen Tempel der Venus und waren für Jahrhunderte der Öffentlichkeit zugänglich.

Im London des 18. und 19. Jahrhunderts gab es viele öffentliche Lustgärten („pleasure gardens“). Sie enthielten häufig große Konzertsäle oder es wurden Promenadenkonzerte aufgeführt. Eine kleinere Version eines britischen Lustgartens ist ein Teegarten, in dem Besucher Tee trinken und schlendern können. Der Lustgarten ist eine von sechs Formen des „vollkommenen Gartens“ aus dem 18. Jahrhundert. Die anderen sind Gemüsegarten, Obstgarten, Park, Orangerie oder Gewächshaus und Menagerie.

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