Lexikon des Agrarraums

Kurt G. Baldenhofer

Zuckerrohrplantage in Australien

Landwirtschaftskammer

Landwirtschaftskammern, auch Bauernkammern genannt, sind Einrichtungen zur Vertretung und Regelung von Interessen der Land- und Forstwirtschaft. In den nördlichen und westlichen Bundesländern der ehemals britischen Besatzungszone (Landwirtschaftskammer Niedersachsen, Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen, Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein) sind Landwirtschaftskammern öffentlich-rechtliche Körperschaften, die, durch ihre Mitglieder finanziert, Aufgaben der Agrarverwaltung wahrnehmen.

Obligatorische Mitglieder sind die Angehörigen der so genannten grünen Berufe:

Durch die Übertragung hoheitlicher Aufgaben stellen die Landwirtschaftskammern dort die Agrarverwaltung. Die Interessenvertretung der genannten Berufsstände ist nicht Aufgabe der Landwirtschaftskammern.

In den süd- und ostdeutschen Bundesländern gibt es keine eigenverantwortlichen Kammern, sondern eine unmittelbare staatliche Agrarverwaltung in Form von Landwirtschaftsämtern. Mecklenburg-Vorpommern verfügt über eine Kammer-ähnliche Einrichtung.

Die Landwirtschaftskammern und die Deutsche Landwirtschafts-Gesellschaft sowie der Bayerische Bauernverband sind im Verband der Landwirtschaftskammern (VLK) zusammengeschlossen.

Mitglied im VLK kann jede Landwirtschaftskammer oder jede andere berufständische Institution mit gleicher Aufgabenstellung sein. Der VLK ist Mitglied im Zentralausschuss der Deutschen Landwirtschaft und arbeitet dort mit den anderen Agrarverbänden eng zusammen.

Die Landwirtschaftskammern haben u.a. die Aufgabe, die Landwirte zu beraten und zu fördern, ihnen bei ihren Rationalisierungsbemühungen zu helfen, für die Aus- und Fortbildung des Nachwuchses und der Betriebsleiter und die Durchführung der Wirtschaftsberatung zu sorgen, sowie Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung gutachtlich zu unterstützen.

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