Lexikon des Agrarraums

Kurt G. Baldenhofer

Zuckerrohrplantage in Australien

Landraub

Landraub im Sinne des international üblichen Terminus Land Grabbing bezeichnet Investitionen in Pacht oder Kauf von Landflächen, insbesondere Agrarflächen oder agrarisch nutzbare Flächen, bei dem Investoren die Rechte und Bedürfnisse ländlicher Bevölkerungsgruppen, die das Land bearbeiteten oder davon lebten, ignorieren. Die Definitionen sind sehr uneinheitlich, insbesondere was die Größe der jeweils betroffenen Fläche betrifft.

Zum Teil sollen die Investitionen in (Agrar)land die Nahrungsmittelversorgung sichern helfen, häufig geht es aber auch nur um die profitablere Herstellung von Nahrungsmitteln oder anderen Agrargütern für den Verkauf auf dem Weltmarkt oder um Bodenspekulation.

Dabei bewegen sich die internationalen Investoren ebenso wie die staatlichen, halbstaatlichen oder privaten Verkäufer oft in Grauzonen des Rechts und in einem Niemandsland zwischen traditionellen Landrechten und modernen Eigentumsverhältnissen. Häufig könnte man bei Landgrabbing von einer Landreform von oben sprechen oder der Etablierung neuer, privatwirtschaftlicher Kolonialverhältnisse.

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