Landrente
Landrente ist eine ökonomische Rente, die für das knappe Gut Land erzielt wird. Eine ökonomische Rente liegt vor, wenn für ein Gut mehr bezahlt wird, als für dessen Bereitstellung mindestens nötig wäre. Land als biologisches System ist von sich aus produktiv (auch wenn die Produktivität durch den Menschen z. T. gesteigert werden kann) bzw. steht allein lageabhängig als Bauland bereit; ökonomisch z. B. für Landwirtschaft oder Bauen nutzbare Landfläche ist aber begrenzt (geographisch, administrativ oder langfristig ökologisch). Daher lassen sich mit der Nutzung von Land, nach Abzug weiterer Kosten für Arbeit und Kapital, bzw. dessen Verpachtung Knappheitsrenten erzielen, die man als Landrenten bezeichnet. Die Höhe privater, häufig stark konzentrierter Landrenten wird erheblich von öffentlichem Handeln beeinflusst (z. B. Infrastruktur, Raumplanung). Ihre Besteuerung wird oft als besonders effizient betrachtet, da sie das Gesamtangebot an Land kaum ändert.