Lexikon des Agrarraums

Kurt G. Baldenhofer

Zuckerrohrplantage in Australien

Infrastruktur

Bezeichnung für Einrichtungen und Anlagen, die nicht nur individuelle, sondern auch kollektive Nutzeneffekte aufweisen, und die Einfluss auf die wirtschaftliche Entwicklung, das soziale Zusammenleben sowie die ökologisch-nachhaltige Entwicklung eines Raums haben. Infrastrukturen bilden neben dem Bereich der sozialen Sicherung den Kernbestandteil der Daseinsvorsorge. Infrastruktursysteme zeichnen sich durch ökonomische und/ oder technische Besonderheiten aus, die entsprechend traditioneller Annahmen eine Bereitstellung über den Markt erschweren und spezifische institutionelle Regelungen erfordern. Der Sammelbegriff Infrastruktur umfasst mit den Kategorien Soziale Infrastruktur und Technische Infrastruktur zwei Bereiche, die zwar gemeinsame Grundcharakteristika – wie bestimmte unverzichtbare Funktionen für moderne Gesellschaften und eine staatliche Gewährleistungsverantwortung bzw. Trägerschaft – besitzen, ansonsten jedoch deutliche Unterschiede zeigen.

Soziale Infrastrukturen umfassen u. a. das Bildungs- und Gesundheitswesen, Sozial-, Kultur-, Erholungs-, Freizeit- und Sporteinrichtungen, die öffentliche Verwaltung sowie (in durchaus strittigen Auffassungen) den sozialen Wohnungsbau. Die technische Infrastruktur unterteilt sich in Verkehrs- ( Verkehrsinfrastruktur), Informations- und Kommunikations- (Informations- und Kommunikationstechnologie) sowie Ver- und Entsorgungssysteme (Ver- und Entsorgung), wozu wiederum die Wasserversorgung (Wasserwirtschaft) und Energiewirtschaft (Elektrizität, Gas, Fernwärme etc.) sowie die Abwasser- und Abfallentsorgung (Abfallwirtschaft, Kreislaufwirtschaft) zählen.

Die Infrastrukturausstattung ist ein wesentlicher Indikator für die grundgesetzlich angestrebte Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse und nimmt dementsprechend eine zentrale Rolle in räumlichen Kohäsionspolitiken ein. Ein wesentliches Ziel staatlicher Infrastrukturpolitik ist daher traditionell auch der Ausgleich räumlicher Disparitäten.

Das reibungslose Zusammenspiel von landwirtschaftlicher Erzeugung sowie Verarbeitung und Absatz von Nahrungsmitteln - wesentliches Kennzeichen unserer heutigen Nahrungsmittelversorgung – erfordert, mehr denn je, eine funktionierende Infrastruktur. Im Fall der Zerstörung oder Unterbrechung von Verkehrswegen, Versorgungsnetzen und Kommunikationseinrichtungen muss mit erheblichen Auswirkungen auf die Nahrungsmittelversorgung gerechnet werden.

Das Beispiel Bayern

Im Feld der Ländlichen Entwicklung ist die Erschließung der ländlichen Gebiete (einschließlich der Almen und Alpen) durch Straßen und Wege ist ein Aufgabenschwerpunkt.

Schwerpunkte bei der Verbesserung der Infrastruktur des ländlichen Raums beispielsweise in Bayern sind:

Im Rahmen der Integrierten Ländlichen Entwicklung werden zunehmend gemeindeübergreifende Konzepte für Kernwegenetze erarbeitet. Ziel eines Kernwegenetzes ist die gemeindeübergreifend und multifunktional angelegte Verbesserung der Hauptwirtschaftswege. Dadurch werden gleichzeitig die Anforderungen einer häufiger überbetrieblich organisierten und überörtlich tätigen Landwirtschaft erfüllt und eine ganzheitliche Gemeindeentwicklung im Rahmen einer interkommunalen Gesamtplanung unterstützt. Der Ausbau der Hauptwirtschaftswege erfolgt weitgehend auf bestehenden Wegtrassen und dadurch flächen- und umweltschonend. [...]

Auf regionaler bzw. überregionaler Ebene dienen derzeit 69 sogenannte Unternehmensverfahren der eigentums-, sozial- und naturverträglichen Umsetzung von Großbaumaßnahmen der öffentlichen Hand, z. B. beim Bau von Autobahnen, Bundesstraßen, Ortsumgehungen, Neubaustrecken der Deutschen Bahn AG oder bei Hochwasserschutzprojekten.

Ziel der Unternehmensverfahren ist, die Privatinteressen der Grundeigentümer mit den gesellschaftlichen und gesamtwirtschaftlichen Interessen in Einklang zu bringen, so dass mit Großbaumaßnahmen verbundene Eingriffe in die Kulturlandschaft und in das private Grundeigentum minimiert werden. (StMELF 2020)

Weitere Informationen:

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