Lexikon des Agrarraums

Kurt G. Baldenhofer

Zuckerrohrplantage in Australien

geschützte Ursprungsbezeichnung (g.U.)

Das EU-Gütezeichen "g.U." garantiert, dass die Erzeugung, Verarbeitung und Herstellung eines Erzeugnisses in einem bestimmten geographischen Gebiet nach einem anerkannten und festgelegten Verfahren erfolgt ist. Sämtliche Produktionsschritte müssen also in dem betreffenden Gebiet erfolgen. Die Produkte weisen dementsprechend Merkmale auf, die ausschließlich mit dem Gebiet und den Fähigkeiten der Erzeuger in der Herstellungsregion zusammenhängen. Zwischen den Merkmalen des Produkts und seiner geographischen Herkunft muss ein objektiver enger Zusammenhang bestehen.

Beispiel: Allgäuer Bergkäse g.U.

Nur Milch aus dem Allgäu darf zur Herstellung des "Allgäuer Bergkäse" verwendet werden. Die geologischen und klimatischen Verhältnisse des Allgäu beeinflussen wesentlich die Güte des Rohstoffs Milch und damit des Allgäuer Bergkäse. Hinzu kommt das in der langen Tradition der Käseherstellung gewonnene Know-how. Der Allgäuer Bergkäse weist dementsprechend Merkmale auf, die ausschließlich mit dem Gebiet und den Fähigkeiten der Erzeuger in der Herstellungsregion zusammenhängen.

(s. a. geschützte geografische Angabe (g.g.A.) und garantiert traditionelle Spezialität (g.t.S.))

Weitere Informationen:

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