Lexikon des Agrarraums

Kurt G. Baldenhofer

Zuckerrohrplantage in Australien

geschützte Landschaftsbestandteile

Geschützte Landschaftsbestandteile (GLB) sind gemäß § 29 Abs. 1 BNatSchG "rechtsverbindlich festgesetzte Teile von Natur und Landschaft, deren besonderer Schutz erforderlich ist

  1. zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts,
  2. zur Belebung, Gliederung oder Pflege des Orts- oder Landschaftsbildes,
  3. zur Abwehr schädlicher Einwirkungen oder
  4. wegen ihrer Bedeutung als Lebensstätten bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten."

Schutzgegenstand

Geschützte Landschaftsbestandteile (GLB) sind, wie auch Naturdenkmäler (ND), ein Instrument des Objektschutzes. Als Besonderheit weist die Kategorie der GLB jedoch Elemente des Flächenschutzes auf. Demnach können sowohl Einzelobjekte als auch Objektgruppen (z. B. Allee) oder Objekte mit einer flächenhaften Ausdehnung (z. B. Dorfweiher, Streuobstbestände) Schutzgegenstand sein. Eine Maximalgröße wird für GLB im Gesetzestext nicht angegeben. Entscheidend für die Eignung als GLB ist die Identifizierbarkeit eines konkreten Objektes als Teil einer Landschaft. Flächen, die eine vollständige Landschaft darstellen, sind als Schutzgegenstand i. S. des § 29 BNatSchG nicht geeignet. Für genau abgrenzbare Gebiete ist die Unterschutzstellung aller Objekte des gleichen Typus (z. B. aller Baumveteranen innerhalb einer Gemeinde) erlaubt. GLB können belebte oder unbelebte Teile von Natur und Landschaft sein, z. B. Pflanzen oder Bodenformationen. Sie müssen jedoch ortsfest und dauerhaften Charakters sein. Geläufige Beispiele für geschützte Landschaftsbestandteile sind Bäume, Hecken, Raine, Alleen, Wallhecken, Feldgehölze und Wasserläufe. Weitere Beispiele finden sich in der unten angegebenen Literatur.

Aufgrund der überwiegenden Kleinflächigkeit der GLB, der Ausweisung durch die Unteren Naturschutzbehörden und die zur Verfügung stehende Datenlage gibt es zu geschützten Landschaftsbestandteilen keine bundesweite Übersicht.

Weitere Informationen:

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