Lexikon des Agrarraums

Kurt G. Baldenhofer

Zuckerrohrplantage in Australien

geschützte geografische Angabe (g.g.A.)

Geografische Herkunftsangaben und garantiert traditionelle Spezialitäten können bei landwirtschaftlichen Erzeugnissen und Lebensmitteln durch EU-Recht geschützt werden.

Das Gütezeichen "g.g.A." soll eine Verbindung der landwirtschaftlichen Erzeugnisse und Lebensmittel mit dem Herkunftsgebiet dokumentieren, wobei nur eine der Produktionsstufen – also Erzeugung, Verarbeitung oder Herstellung – im Herkunftsgebiet durchlaufen worden sein muss. Mindestens eine Phase des Produktionsprozesses muss in dem Gebiet erfolgen, während das für ihre Herstellung verwendete Rohmaterial aus einer anderen Region stammen kann. Mit "g.g.A." gekennzeichnete Produkte besitzen somit eine spezifische Eigenschaft oder ein Ansehen, die sie mit einer bestimmten Region verbinden.

Die  geografischen Herkunftsangaben "g.U." (geschützte Ursprungsbezeichnung) und "g.g.A." (geschützte geografische Angabe) sowie die "g.t.S." (garantiert traditionelle Spezialität) wurden von der EU im Jahre 1992 als System zum Schutz und zur Förderung traditioneller und regionaler Lebensmittelerzeugnisse eingeführt.

Welche Produkte aus Deutschland geschützt sind und das entsprechende Unionszeichen tragen oder für welche Produkte der Schutz beantragt wurde, ist in dem von der EU geführten Register (eAmbrosia) einsehbar.

Schutz von geografischen Herkunftsangaben und traditionellen Spezialitäten

Schutz von geografischen Herkunftsangaben und traditionellen Spezialitäten

Geografische Herkunftsangaben und garantiert traditionelle Spezialitäten können bei landwirtschaftlichen Erzeugnissen und Lebensmitteln (z.B. Fleur de sel de Guérande oder Jamón de Serón) durch EU-Recht geschützt werden.
Die nebenstehende Karte zeigt die Lebensmittel mit geschützter geografischer Herkunftsangabe in Deutschland.

Quelle: BMEL nach EU, IfL

Beispiel: Schwäbische Spätzle

Echte Schwäbische Spätzle dürfen seit März 2012 das europaweit gültige Qualitätssiegel für "geschützte geografische Angaben" (g.g.A.) tragen - wenn sie in Schwaben herstellt wurden und die Zutaten mit der bei der EU hinterlegten Rezeptur übereinstimmen. Dadurch soll eine gleichbleibend hohe Qualität sichergestellt werden.

Beispiel: Holsteiner Tilsiter

Die Käsesorte Holsteiner Tilsiter darf nur aus Schleswig-Holstein kommen. Die EU-Kommission hat das Produkt im Dezember 2013 als "geschützte geografische Angabe" (g.g.A) registriert. Demnach darf sich ein Käse nur dann Holsteiner Tilsiter nennen, wenn er in Schleswig-Holstein hergestellt und gereift ist. Der würzig-aromatische Charakter ließe sich nur durch spezielle Bakterienkulturen erzeugen, die nur im Klimaraum zwischen Nord- und Ostsee entstehen können, so die Kommission.

Beispiel: Nürnberger Lebkuchen

Nürnberger Lebkuchen ist EU-weit als "geschützte geographische Angabe" (g.g.A.) registriert. Dieses Qualitätserzeugnis  darf aufgrund des Schutzes ausschließlich in Nürnberg hergestellt werden. Die zur Herstellung verwendeten Zutaten müssen aber nicht aus der Region kommen. Lebkuchen wird seit dem Mittelalter in Nürnberg hergestellt und hat ein weltweit hohes Ansehen erworben.

(s. a. geschützte Ursprungsbezeichnung (g.U.), garantiert traditionelle Spezialität (g.t.S.))

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