Lexikon des Agrarraums

Kurt G. Baldenhofer

Zuckerrohrplantage in Australien

Freihandelsabkommen

Abkommen, das bilateral – also zwischen zwei Parteien – oder multilateral – also zwischen mehreren Ländern – mit dem Ziel geschlossen wird, den internationalen Handel zu erleichtern. Solche Abkommen können unterschiedlich weitreichend sein.

Die Vertragspartner verzichten untereinander auf Handelshemmnisse, betreiben jedoch gegenüber Drittländern eine autonome Außenhandelspolitik.

Solche Handelshemmnisse können zum einen preislicher – so genannter tarifärer – Art sein. Ein Beispiel sind Importzölle: Sie verteuern künstlich die Einfuhr von Waren. Zum anderen spielen nicht-tarifäre Handelshemmnisse eine immer wichtigere Rolle. Darunter fallen beispielweise nationale Normen und Standards sowie die Sicherung geistigen Eigentums, die den Import von Waren und Dienstleistungen einschränken können.

Freihandelsabkommen führen also zu einer günstigeren oder einfacheren Einfuhr von Waren und Dienstleistungen ausländischer Hersteller; dies bringt in der Regel auch für die inländischen Nachfrager eine Preissenkung mit sich. Neben diesem Preiseffekt profitieren Konsumenten meist von einer größeren Auswahl an Produkten. Der freie Handel forciert zudem den Wettbewerb und kann innovationsfördernd wirken.

Staaten haben innerhalb der Satzung der Welthandelsorganisation (WTO) die Möglichkeit, untereinander bilaterale und multilaterale Freihandelsabkommen zu schließen, um Exporteuren einen bevorzugten Zugang zu den Märkten zu ermöglichen. Die konkrete Ausgestaltung ist Verhandlungssache.

Ziel des BMEL ist es, Handelsvereinbarungen so auszugestalten, dass das europäische Modell einer multifunktionalen Landwirtschaft erhalten wird. Die hohen Standards im europäischen Verbraucherschutz dürfen durch Handelsabkommen nicht eingeschränkt werden. Außerdem soll auch den Entwicklungsländern eine gleichberechtigte Teilnahme am Welthandel ermöglicht werden.

Gleichzeitig unterstützt das BMEL mit Maßnahmen der Exportförderung, Messebeteiligungen oder der Beseitigung von Handelshemmnissen deutsche Unternehmen gezielt bei der Erschließung neuer Märkte.

Außerdem ist die deutsche Ernährungsindustrie zwingend auf einen sicheren Zugang zu nachhaltig erzeugten Agrarrohstoffe, wie Kakao, angewiesen. Hilfestellung für die Unternehmen gibt der OECD/FAO-Leitfaden für verantwortungsvolle landwirtschaftliche Lieferketten.

Bei der Ministerkonferenz in Nairobi im Dezember 2015 wurde unter anderem ein Übereinkommen über die Exportstützung im Agrarbereich geschlossen. Der Abbau von Exportbeihilfen soll in den Industrieländern sofort und für Entwicklungsländer mit zeitlicher Streckung bis 2018 erfolgen. Zur Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen werden auch andere Formen von Exportfördermaßnahmen wie Exportkredite, Nahrungsmittelhilfe und Aktivitäten von Staatshandelsunternehmen gemeinsamen WTO-Regeln unterworfen.

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