FAKT
Akronym für das Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl (FAKT); damit wird die Anfang der 90er Jahre in Baden-Württemberg begonnene Förderung von Agrarumweltmaßnahmen fortgesetzt und auf aktuelle Problembereiche neu ausgerichtet. Rund ein Drittel der für den Maßnahmen- und Entwicklungsplan Ländlicher Raum Baden-Württemberg 2014–2020 (MEPL III) vorgesehenen Finanzmittel entfallen auf das Programm FAKT mit seinen rund 40 Teilmaßnahmen.
FAKT unterscheidet sich vom Vorgängerprogramm MEKA insbesondere durch eine bessere Förderung der Grünlandstandorte, eine stärkere Förderung des Ökologischen Landbaus und durch spezifische Maßnahmen zum Gewässer- und Erosionsschutz. Tierschutz und artgerechte Tierhaltung sind ein politischer Schwerpunkt der Landesregierung. Daher wird dem Tierwohl sowie dem Erhalt gefährdeter regionaltypischer Nutztierrassen in FAKT eine besondere Bedeutung beigemessen.
Das Ziel von FAKT ist der Erhalt und die Pflege der Kulturlandschaft, der Schutz des Klimas und der natürlichen Ressourcen Wasser, Boden, Luft, der Erhalt und die Verbesserung der Biodiversität sowie die Förderung der artgerechten Tierhaltung.
Von FAKT geförderte Maßnahmen (nach dem Baukastensystem kombinierbar)
A - Umweltbewusstes Betriebsmanagement
B - Erhaltung und Pflege der Kulturlandschaft und besonders geschützter Lebensräume
C - Sicherung landschaftspflegender, besonders gefährdeter Nutzungen und Tierrassen
D - Ökologischen Landbau / Verzicht auf chemisch-synthetische Produktionsmittel im Betrieb
E - Umweltschonende Pflanzenerzeugung und Anwendung biologischer / biotechnischer Maßnahmen
F - Freiwillige Maßnahmen zum Gewässer- und Erosionsschutz
G - Besonders tiergerechte Haltungsverfahren
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