Lexikon des Agrarraums

Kurt G. Baldenhofer

Zuckerrohrplantage in Australien

Einkommen

Das landwirtschaftliche Einkommen umfasst das in einem bestimmten Buchungszeitraum aus landwirtschaftlichen Tätigkeiten (sowie nicht trennbaren nichtlandwirtschaftlichen Nebentätigkeiten) innerhalb des Betriebes hervorgegangene Einkommen, auch wenn die entsprechenden Einkünfte in einigen Fällen erst später empfangen werden. Es handelt sich somit nicht um das tatsächlich im Berichtszeitraum erhaltene Einkommen. Ferner sollte es nicht mit dem Gesamteinkommen der landwirtschaftlichen Haushalte verwechselt werden, denn diese können auch Einkommen aus anderen Quellen (nichtlandwirtschaftliche Tätigkeiten, Löhne oder Gehälter, Sozialleistungen, Einkommen aus Vermögen) beziehen.

Auch nationale und internationale agrarpolitische Maßnahmen, die die Einkommenssituation der landwirtschaftlichen Betriebe oder der landwirtschaftlichen Haushalte verbessern sollen, wirken auf unterschiedliche Aktivitäten zur Einkommenserzielung und fördern so die Multifunktionalität der Landwirtschaft.

Wie kann man das "Einkommen" landwirtschaftlicher Betriebe überhaupt vergleichen?

Ein gutes Maß für die Darstellung der wirtschaftlichen Situation der Landwirtschaftsbetriebe ist der Unternehmergewinn, der zur Entlohnung der eigenen Produktionsfaktoren Boden, Arbeit und Kapital sowie für Nettoinvestitionen zur Verfügung steht. Um die vielen verschiedenen Rechts- und sozioökonomischen Betriebstypen der Landwirtschaft mit dieser Messgröße vergleichen zu können, muss sie vorab jedoch noch standardisiert werden.

Das hat folgenden Grund: In Betrieben, die durch juristische Personen (z. B. Genossenschaften, AGs) geführt werden, wird bei der Gewinnermittlung bereits der Lohnaufwand für alle Arbeitskräfte abgezogen. Bei Betrieben, die durch natürliche Personen (Einzelunternehmen und Personengesellschaften) geführt werden – was in der Landwirtschaft am verbreitetsten ist – ist dies nicht so. Hier werden bei der Gewinnermittlung nur die Löhne für Fremdarbeitskräfte berücksichtigt. Das Entgelt (für Lebensunterhalt sowie private Versicherungen, Kranken- und Alterssicherung usw.) für die Arbeit der Unternehmer selbst sowie deren mitarbeitende Angehörige muss noch aus dem Gewinn bestritten werden.

Um die Einkommen natürlicher und juristischer Personen besser vergleichen zu können, wird daher die Kennzahl "Gewinn plus Personalaufwand" verwendet. Um darüber hinaus auch ungleiche Anteile der nicht entlohnten Familienarbeitskräfte berücksichtigen zu können, wird dieser Wert noch auf die Arbeitskraft (AK) umgerechnet.

Quelle: BLE

In Darstellungen und Analysen zur wirtschaftlichen Lage der Landwirtschaft ist ein gut nachvollziehbarer und aussagekräftiger Maßstab für den Erfolg und das Einkommen wichtig. In der Regel ist das der Unternehmensgewinn, der zur Entlohnung der eigenen Produktionsfaktoren Boden, Arbeit und Kapital sowie für Nettoinvestitionen zur Verfügung steht.

Der Gewinn ist der Saldo von Unternehmensertrag und -aufwand. Im Fall von juristischen Personen (zum Beispiel GmbH) wird bei der Gewinnermittlung bereits der Lohnaufwand für alle Arbeitskräfte abgezogen. Um also Einkommen natürlicher und juristischer Personen vergleichen zu können, müssen sie zuvor standardisiert werden. Daher wird im Agrarbericht für Rechtsformvergleiche in der Regel die Kennzahl Gewinn plus Personalaufwand verwendet. Da die landwirtschaftlichen Unternehmen unterschiedlich groß sind oder verschiedene Produktionsschwerpunkte haben, wird der Gewinn bei Vergleichen häufig mit Bezug auf eine geeignete Standardgröße (ha LF, Arbeitskraft, Kapitaleinheit) ausgewiesen. Die Wahl der Bezugsgröße hat oft großen Einfluss auf die Ergebnisse. Die Gewinne der Veredlungsbetriebe sind zum Beispiel auf den Hektar bezogen oftmals relativ hoch – vergleicht man sie mit flächenreichen Ackerbaubetrieben – denn ihre Flächen sind knapp. Vergleicht man sie hingegen je Arbeitskraft und insbesondere je Unternehmen, sind die Gewinne vergleichsweise niedrig.

Was erhalten Landwirte für ihre Erzeugnisse? (in Cent pro Kilogramm)

Was erhalten Landwirte für ihre Erzeugnisse?

(in Cent pro Kilogramm)


Vergleicht man die Erzeugerpreise mit den Ladenpreisen, fällt auf, dass nur ein recht geringer Anteil dessen, was wir für unsere Lebensmittel bezahlen, bei den Landwirtinnen und Landwirten ankommt. Ebenfalls auffällig sind die großen Preisschwankungen. Während zum Beispiel der Erzeugerpreis für Kartoffeln zwischen 2014 und 2016 um 61 Prozent stieg, sank er im selben Zeitraum für Milch um 29 Prozent. Dies macht es für landwirtschaftliche Betriebe so schwer, langfristig zu kalkulieren.

Quelle: BLE

Sollen Einkommen landwirtschaftlicher Haushalte gemessen werden, ist es wichtig, landwirtschaftliche Unternehmen abzugrenzen bzw. weitere Einkommensquellen zu berücksichtigen. Fließen neben dem Gewinn des landwirtschaftlichen Unternehmens auch alle weiteren Einkommen der Haushaltsmitglieder der Unternehmerfamilie ein, so wird vom Haushaltseinkommen gesprochen. Dazu gehören dann möglicherweise Gewinne aus anderen Unternehmen oder weiteren Einkommensquellen wie nichtselbständige Beschäftigung oder Vermietung und Verpachtung.

In der Landwirtschaft hat dabei die Energieerzeugung – zum Beispiel aus Photovoltaik und Biogas – in den vergangen Jahren als weiterer Betriebszweig erhebliche Bedeutung gewonnen, insbesondere aufgrund der Förderung erneuerbarer Energien.

Das durchschnittliche Einkommen deutscher Landwirtinnen und Landwirte lag im Wirtschaftsjahr 2021/2022 bei rund 43.500 Euro pro Arbeitskraft, angegeben als Gewinn plus Personalaufwand. Das zeigen aktuelle Buchführungsanalysen des Testbetriebsnetzes Landwirtschaft des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL). Damit ist das Einkommen im Vergleich zum Vorjahr um 32,2 Prozent gestiegen.

Differenziert nach Rechtsformen und sozioökonomischen Betriebstypen, fallen jedoch deutliche Unterschiede auf. Diese stellt das Bundesinformationszentrum Landwirtschaft (BZL) auf seiner Internetseite www.praxis-agrar.de ausführlich dar.

Einkommen landwirtschaftlicher Betriebe
Einkommen landwirtschaftlicher Betriebe

Quelle: BLE

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