Lexikon des Agrarraums

Kurt G. Baldenhofer

Zuckerrohrplantage in Australien

Arrondierung

Zusammenlegung von Grundbesitz. Arrondierung kann auf privater Basis oder im Rahmen eines amtlich durchgeführten Flurbereinigungsverfahrens erfolgen. Eine Total-Arrondierung bedeutet, daß alle früher verstreut gelegenen Grundstücke eines landwirtschaftlichen Betriebes zu einer Einheit zusammengefaßt werden. Eine Aussiedlung ist dabei nicht zwingend erforderlich.

(s. a. Flurbereinigung)

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