Lexikon des Agrarraums

Kurt G. Baldenhofer

Zuckerrohrplantage in Australien

Arbeitskraft-Einheit

Bei statistischen Erhebungen und betriebswirtschaftlichen Berechnungen werden die Arbeitskräfte in der Landwirtschaft vielfach zur besseren Vergleichbarkeit auf Arbeitskraft-Einheiten (AK) umgerechnet. Diese gelten als Maßstab der Beschäftigung im Agrarsektor. Dabei wird die Arbeitsleistung einer mit betrieblichen Arbeiten vollbeschäftigten Arbeitskraft im Alter von 16 bis unter 65 Jahren mit 1,0 AK, im Alter von 15 Jahren mit 0,5 AK und im Alter ab 65 Jahren mit maximal 0,3 AK bewertet. Der Betriebsinhaber selbst und die 65 Jahre und älteren ständig familienfremden Arbeitskräfte erhalten keinen altersabhängigen Abzug. Teilbeschäftigungen im Betrieb werden mit den entsprechenden Bruchwerten berücksichtigt. 1 AK je Person kann im Betrieb nicht überschritten werden.

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