Lexikon des Agrarraums

Kurt G. Baldenhofer

Zuckerrohrplantage in Australien

Agrarverfassung

Die Gesamtheit der rechtlichen und sozialen Ordnungen und Gegebenheiten, die die Beziehungen der agraren Bevölkerung untereinander, zum Boden und zu ihrer Umgebung als Ergebnis historischer Prozesse regelt. Die Agrarverfassung ist somit Teil der rechtlichen und sozialen Ordnung einer Gesellschaft. Agrarverfassung gilt als spezifisch deutscher Begriff, der in der deutschen Forschung seit längerer Zeit verwendet wird. Als identischer Begriff wird die soziale Agrarstruktur gesehen.

Wesentliche Elemente der Agrarverfassung:

Aus der Vielfalt der gegebenen Bedingungen und bestehenden Bedürfnisse haben sich historisch und räumlich sehr unterschiedliche Agrarverfassungen entwickelt. Ein ausführliches Merkmalsraster der Agrarverfassung findet sich bei Planck/Ziche (1979).

Wichtige Gestaltungskräfte der Agrarverfassung sind:

In der Agrarverfassung der BR Deutschland, die das Resultat eines evolutionären Prozesses und historisch gewachsener Strukturen (im Teilraum der ehemaligen DDR auch nach der Episode eines staatsrevolutionären Umbruchs) darstellt, spielt das private Eigentum eine zentrale Rolle. Der existenzfähige bäuerliche Familienbetrieb, der einer Familie ausreichendes Einkommen garantiert, war bis vor wenigen Jahren das sozial-ökonomische Leitbild. Mittlerweile benutzt die Bundesregierung die Formel "bäuerliche Landwirtschaft", nicht zuletzt eine Reaktion auf die Einrichtung transfamilialer Unternehmensstrukturen in den neuen Bundesländern.

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