Agrarhaushalt
1. Der im Verfügungsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten stehende Anteil des Bundeshaushaltes (2017: 5,8 Mrd. € von 335,8 Mrd. €).
2. Der für die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) der Europäischen Union zur Verfügung stehende Anteil aus dem gesamten EU-Haushalt.
2019 entfallen 72 Prozent der EU-Agrarausgaben von 57,4 Milliarden Euro auf Direktzahlungen, 5 Prozent auf Agrarmarktausgaben, 23 Prozent kommen der Ländlichen Entwicklung zu Gute. 1991 wurden noch 91 Prozent der EU-Agrarausgaben für die Marktstützung (Exporterstattungen, Lagerhaltung) verwendet. Kehrseite dieser Entwicklung ist, dass die Landwirtschaft in relativ hohem Maße von den Direktzahlungen abhängig geworden ist.
3. Allgemein der im Verfügungsbereich des für Landwirtschaft zuständigen Ministeriums bzw. einer vergleichbaren Behörde eines Staatswesens oder einer Wirtschaftsgemeinschaft befindliche Anteil des Gesamthaushalts.
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