Agrarbeihilfe
Subvention des Agrarsektors, die die Landwirtschaft selbst, aber auch benachbarte Bereiche (z.B. Handel, Lagerhaltung) betreffen können. In der EU unterliegen nationale Agrarbeihilfen nach der ausdrücklichen Regelung in den Marktordnungen auch dem allgemeinen Beihilferegime des EG-Vertrages. Beihilfen werden beispielsweise in Form von Ausfuhrerstattungen geleistet.