Zusatzfutterstoffe
Im Futtermittelrecht ist festgelegt, welche Stoffe in welchen Mengen und Formen dem Futter beigemischt werden dürfen. Dazu gehören beispielsweise in der Rinderzucht
- Antibiotika - sie führen zu geringeren Aufzuchtverlusten bei Jungtieren.
- Leistungsförderer - sie verbessern die Futterverwertung.
- Futterhilfsstoffe - z.B. verbessern Emulgatoren die Verteilung der Futterwerte, färbende Stoffe werden u.a. Geflügelfutter beigemischt, ferner gehören Fließ-, Press-, Gerinnungs- und Konservierungsstoffe in diese Gruppe.
Schließlich gelten noch synthetisch hergestellte Vitamine und Pro-Vitamine sowie z.B. Aluminiumsulfat, Schwefelblüte, Antioxidantien und weißer Ton zu den erlaubten Zusätzen.