Lexikon des Agrarraums

Kurt G. Baldenhofer

Zuckerrohrplantage in Australien

Zusatzfutterstoffe

Im Futtermittelrecht ist festgelegt, welche Stoffe in welchen Mengen und Formen dem Futter beigemischt werden dürfen. Dazu gehören beispielsweise in der Rinderzucht

Schließlich gelten noch synthetisch hergestellte Vitamine und Pro-Vitamine sowie z.B. Aluminiumsulfat, Schwefelblüte, Antioxidantien und weißer Ton zu den erlaubten Zusätzen.

Pfeil nach linksZukunftskommission Landwirtschaft (ZKL)HausIndexZweifelderwirtschaftPfeil nach rechts