Lexikon des Agrarraums

Kurt G. Baldenhofer

Zuckerrohrplantage in Australien

Subventionsbetrug

Erschleichung von öffentlichen Fördermitteln. Auf EU-Ebene wird die Verfolgung, Fahndung und Verfolgung von Betrug gemäß dem Subsidiaritätsprinzip von den einzelnen Mitgliedsstaaten vorgenommen. Allerdings gibt es den Straftatbestand des Subventionsbetrugs nur in Deutschland Italien und Portugal.

Die frühere Spezialeinheit der EU zur Betrugsbekämpfung (UCLAF) besaß nur beschränkte Kompetenzen. Insbesondere durfte sie in den Mitgliedstaaten nicht unangemeldet vor Ort kontrollieren.

Als Nachfolgerin wurde 1999 das Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF, Office Européen de Lutte Anti-Fraude) etabliert, das Ermittlungen über Korruption und Betrug in allen Organen der Europäischen Union durchführt. Das Amt arbeitet innerhalb der Europäischen Kommission operativ unabhängig.

Im Bereich der Landwirtschaft rechnet man mit Schäden durch Subventionsbetrug von knapp 1 % der EU-Agrarausgaben. Mafiose Strukturen sollen dabei keine wesentliche Rolle spielen.

Verschiedene neue und sicherere Technologien werden künftig die Kontrolleure unterstützen. Dazu gehört ein in den Rindermagen einzuführender Transponder, der die wesentlichen Daten über das Tier speichert und mit einem Lesegerät von außen abfragbar ist. Fernerkundungsmethoden mit EU-eigenen Satelliten werden z.B. die Kontrolle von Flächenstillegungen oder die Erfassung aller Olivenbäume erlauben.

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