Lexikon des Agrarraums

Kurt G. Baldenhofer

Zuckerrohrplantage in Australien

Nationalpark

Ein Nationalpark (NP) ist ein großräumiges Naturschutzgebiet, das meistens nur der natürlichen Entwicklung unterliegt und durch spezielle Maßnahmen vor nicht gewollten menschlichen Eingriffen und vor Umweltbelastungen geschützt wird. In der Regel sind dies Gebiete, die ökologisch besonders wertvoll oder von herausragendem landschaftlichem Reiz sind und im Auftrag einer Regierung verwaltet werden. Sie werden oft auch als Erholungsgebiete und für den sanften Tourismus genutzt. Die Definition eines Nationalparks ist nicht in allen Staaten gleich. Dennoch gibt es eine gemeinsame Idee: die Erhaltung großer, nicht durch menschliche Eingriffe veränderter Naturgebiete für die Nachwelt und als Symbol des nationalen Stolzes.

In Deutschland ist der Begriff Nationalpark nach dem Bundesnaturschutzgesetz (§ 24 BNatSchG) die Bezeichnung für rechtsverbindlich festgesetzte einheitlich zu schützende Gebiete, die

  1. großräumig und von besonderer Eigenart sind,
  2. im überwiegenden Teil ihres Gebietes die Voraussetzungen eines Naturschutzgebietes erfüllen,
  3. sich in einem vom Menschen nicht oder wenig beeinflußten Zustand befinden und
  4. vornehmlich der Erhaltung eines möglichst artenreichen heimischen Tier- und Pflanzenbestandes dienen.

Nationalparke sollen im Prinzip wie Naturschutzgebiete geschützt und wenn möglich der Allgemeinheit zugänglich gemacht werden.

Derzeit gibt es in Deutschland 16 Nationalparke mit einer Gesamtfläche von 1.050.442 ha. Bezogen auf die terrestrische Fläche Deutschlands, bei der die marinen Gebiete unberücksichtigt bleiben, beträgt die Gesamtfläche der Nationalparke 208.238 ha, dies entspricht einem Flächenanteil von rd. 0,6 % des Bundesgebietes.

Probleme der 16 (2023) deutschen Nationalparke sind die im internationalen Vergleich relativ kleinen zusammenhängenden Flächen sowie die Freizeit- und Wirtschaftsnutzungen. Die meisten der bestehenden deutschen Nationalparke sind derzeit noch "Entwicklungs-Nationalparke", d.h. sie erfüllen erst in Teilen die Kriterien für eine großflächige, ungestörte Naturentwicklung. Durch weitere geeignete, in Managementplänen festgelegte Steuerungsmaßnahmen sollen innerhalb von 20 bis 30 Jahren nach Ausweisung der Parke die Voraussetzungen geschaffen werden, damit künftig in einem überwiegenden Flächenanteil der Gebiete den natürlichen und dynamischen Abläufen in der Natur Vorrang eingeräumt werden kann.

Nationalparke in Deutschland

Nationalparke in Deutschland

Nationalparke nach § 24 Bundesnaturschutzgesetz sind Gebiete, die nicht oder nur wenig vom Menschen beeinflusst sind beziehungsweise die Möglichkeit haben, sich weitestgehend unbeeinflusst zu entwickeln.

Die deutschen Nationalparke spiegeln die Vielfalt an Landschaften in Deutschland wider. Obwohl sich die Zahl der Nationalparke erhöht hat, ist ihr Anteil an der terrestrischen Landesfläche im europäischen Vergleich unterdurchschnittlich.

Die Größen, Zonierungen, Zerschneidungsgrade und die personelle Ausstattung der Nationalparke sind recht unterschiedlich.

Quelle: BfN

Weitere Informationen:

Pfeil nach linksNationales NaturmonumentHausIndexNatura 2000Pfeil nach rechts