Lexikon des Agrarraums

Kurt G. Baldenhofer

Zuckerrohrplantage in Australien

Naturschutzgebiet

Gebiet in dem Flora und Fauna wegen ihres wissenschaftlichen Wertes, ihrer Seltenheit und/oder Schönheit zusammen mit ihrer unbelebten Umwelt in der Regel nicht verändert werden dürfen. In manchen Naturschutzgebieten (NSG) sind allerdings Eingriffe des Menschen (Pflegemaßnahmen) zur Erhaltung der als schützenswert erachteten Eigenschaft notwendig, z.B. in Heiden oder Halbtrockenrasen (z.B. Mähen, Beweidung). Naturschutzgebiete kennt man in Deutschland seit 1836.

Im Bundesnaturschutzgesetz (§ 23 BNatSchG) sind Naturschutzgebiete definiert als rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft in ihrer Ganzheit oder in einzelnen Teilen

  1. zur Erhaltung von Lebensgemeinschaften oder Biotopen bestimmter wildlebender Tier- und Pflanzenarten,
  2. aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder
  3. wegen ihrer Seltenheit, besonderen Eigenart oder hervorragenden Schönheit erforderlich ist.

Naturschutzgebiete haben zusammen mit den Nationalparken rechtlich den relativ strengsten Schutzstatus unter den nach dem Naturschutzrecht geschützten Flächen.

Naturschutzgebiete können der Allgemeinheit zugänglich gemacht werden, soweit es der Schutzzweck erlaubt. Alle Handlungen, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung des Gebietes oder seiner Bestandteile führen, sind verboten.

Die Naturschutzgebietsfläche in Deutschland beträgt 2.685.692 Hektar (Stand: 31.12.2020), was 6,5 Prozent der Landesfläche Deutschlands (inklusive der Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) und der 12 Seemeilen Zone in Nord- und Ostsee) entspricht. In den letzten Jahren ist die Gesamtfläche der Naturschutzgebiete insbesondere durch die Ausweisung von Naturschutzgebieten in der AWZ stark gestiegen.

Der Anteil von Naturschutzgebieten ist bezogen auf die jeweilige Fläche der AWZ und der Bundesländer sehr unterschiedlich: Überdurchschnittliche Flächenanteile weisen die AWZ, das Saarland, Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen, Brandenburg und Bremen auf. Unterdurchschnittlich sind die Anteile in Hessen, Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, Bayern und Thüringen. Die Unterschiede sind sowohl auf die Ausweisungspraxis der Länder als auch auf die Schutzbedürftigkeit der Gebiete zurückzuführen.

Die meisten Naturschutzgebiete sind kleiner als 50 Hektar

Die durchschnittliche Größe eines Naturschutzgebietes in Deutschland liegt derzeit bei rund 302 Hektar. Während rund 15 Prozent der Naturschutzgebiete eine Fläche aufweisen, die größer als 200 Hektar ist, sind etwa 58 Prozent aller Naturschutzgebiete kleiner als 50 Hektar. Diese kleineren Gebiete sind aufgrund ihrer Insellage und aufgrund der im Verhältnis zu ihrer Fläche langen Grenze stärker von ihrer Umgebung beeinflusst als größere Gebiete. Häufig sind sie damit nicht ausreichend gegen äußere Einflüsse wie Entwässerung und Eutrophierung (Nährstoffeintrag) abgepuffert, was Auswirkungen auf ihren Erhaltungszustand haben kann.

Naturschutzgebiete in Deutschland

Naturschutzgebiete in Deutschland

Naturschutzgebiete gehören – neben Nationalparken – zu den sehr streng geschützten Flächen in Deutschland.

Naturschutzgebiete nach § 23 Bundesnaturschutzgesetz dienen insbesondere der Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung von Lebensräumen (Biotopen) sowie der daran gebundenen wildlebenden Tier- und Pflanzenarten. Ende 2020 gab es 8.902 Naturschutzgebiete in Deutschland.

Die Naturschutzgebietsfläche in Deutschland beträgt 2.685.692 Hektar (Stand: 31.12.2020), was 6,5 Prozent der Landesfläche Deutschlands (inklusive der Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) und der 12 Seemeilen Zone in Nord- und Ostsee) entspricht. In den letzten Jahren ist die Gesamtfläche der Naturschutzgebiete insbesondere durch die Ausweisung von Naturschutzgebieten in der AWZ stark gestiegen.

Quelle: BfN

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