Nahrung
Nahrung dient der Ernährung von Lebewesen. Sie ist Grundlage für Stoffwechsel und damit für das Leben. Bei heterotrophen Organismen (z. B. Tiere) sind für Nahrung energiereiche organische Verbindungen zentral. Bei autotrophen Organismen (z. B. Pflanzen) spricht man auch von Nährstoffen – diese enthalten dann keine energiereichen organischen Substanzen. Nahrung für den Menschen wird als Lebensmittel bezeichnet.
Recht auf Nahrung
Das Recht auf angemessene Nahrung ist ein Menschenrecht und von entscheidender Bedeutung für die Wahrnehmung aller Rechte. Die im November 2004 von der FAO beschlossenen "Freiwilligen Leitlinien zur Unterstützung der schrittweisen Verwirklichung des Rechts auf Nahrung im Kontext nationaler Ernährungssicherung" geben den Staaten Handlungsempfehlungen für die Verwirklichung des Rechts auf Nahrung. Sie fordern von den Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen verstärkte Anstrengungen zur Bekämpfung des Hungers.
Weitere Informationen:
- Three scenarios for Europe’s food sector in 2035 (Fraunhofer ISI)
- Das Menschenrecht auf Nahrung (BMLEH)
- Right to food (FAO)