Lexikon des Agrarraums

Kurt G. Baldenhofer

Zuckerrohrplantage in Australien

Lohnunternehmer

Die landwirtschaftlichen Lohnunternehmer sind gewerbliche landtechnische Dienstleistungsbetriebe im ländlichen Raum. Sie stehen mit einem vielseitigen Maschinenpark von Groß- und Spezialmaschinen und geschulter Fachbedienung den Betrieben der Land- und Forstwirtschaft sowie für kommunale Aufgaben im ländlichen Raum zur Verfügung. Dabei ersparen sich Landwirtschaft und Behörden erhebliche Investitionen für Spezialmaschinen, deren Auslastung im Betrieb nicht erreicht werden kann. Forstarbeiten, Grünflächen- und Gewässerpflege, Wege- und Straßenunterhaltung sowie Pflegearbeiten in der Landschaft werden angeboten. Daneben gibt es Maschinenringe.

Leistungen von Lohnunternehmen und Anderen

Dazu zählen alle landwirtschaftlichen Leistungen, die für den landwirtschaftlichen Betrieb von Lohnunternehmen und Anderen (z. B. anderen landwirtschaftlichen Betrieben) gegen Rechnung ausgeführt werden. Die Verrechnung kann auch bargeldlos zu festgelegten Sätzen erfolgen (z. B. von Maschinenringen). Erfolgt eine landwirtschaftliche Leistung mehrmals im Berichtszeitraum, so ist diese auch mehrmals einzubeziehen. Zur Vereinfachung der Auskunftserteilung werden hierzu vom Landwirt Arbeitszeitäquivalente für folgende ausgewählte Leistungen erfragt:

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