Lexikon des Agrarraums

Kurt G. Baldenhofer

Zuckerrohrplantage in Australien

Lohnmast

Auftragsverhältnis zwischen agrarindustriellen Unternehmen und unabhängigen Landwirten zur Aufzucht von Jungtieren zur Schlachtreife. Der Landwirt bezieht dabei frischgeborene Tiere (Kälber, Schweine, Geflügel), häufig auch das Futter und veterinärmedizinische Betreuung vom Großunternehmer, der die Tiere am Ende der Mastzeit zurückkauft. Lohnmast bietet einerseits dem Landwirt die Möglichkeit, seinen möglicherweise existenzgefährdeten Betrieb zu erhalten, andererseits erspart sie dem agrarindustriellen Unternehmen Investitionen für Stallanlagen, Ausgaben für Sozialleistungen sowie mögliche Auseinandersetzungen mit Gewerkschaften. Ferner spielt bei der Bereitschaft zu dieser Form von überbetrieblicher Zusammenarbeit die Begrenzung der steuerlichen Vergünstigungen des § 24a UStG auf Tierhaltungen bis zu 330 VE eine Rolle.

(s. a. Fremdtierhaltung)

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