Lexikon des Agrarraums

Kurt G. Baldenhofer

Zuckerrohrplantage in Australien

Landnahme

Inbesitznahme größerer Landflächen durch Menschengruppen mittels kriegerischer Eroberung oder durch friedliche Besitzergreifung zum Zwecke der dauernden Besiedlung und Bewirtschaftung.

Historisch bedeutet Landnahme die Besiedlung eines Territoriums durch ein Volk oder eine Volksgruppe, mitunter als Endpunkt einer vorherigen territorial unsteten Lebensweise. Davon zu unterscheiden sind Kolonisierung und Kolonialismus, die von einem Mutterland ausgehen und Erweiterungen des Einflussgebietes darstellen.

Die entsprechende geschichtliche Epoche des jeweiligen Volkes wird auch als dessen Landnahmezeit bezeichnet. Der Begriff Landnahme umfasst dabei jede Ansiedelung auf fremden Gebieten, seien sie menschenleer, herrschaftslos oder bereits besiedelt, seien sie gewaltsam erobert oder durch friedliche Einwanderung eingenommen. Bei einer bereits ansässigen Bevölkerung kann es zu einer Vermischung oder einer Verdrängung kommen.

Landnahme in der Neuzeit

Eine sozialreformerisch motivierte Landnahme praktizierten ab Mitte des 17. Jahrhunderts die Diggers in England. In Nordamerika hatte die individuelle Landnahme durch Squatter weitreichende Bedeutung für die Besiedelung des amerikanischen Westens. Die spätere Legalisierung wurde nach und nach durch einzelstaatliche Gesetze und 1862 mit dem bundesweit geltenden Heimstättengesetz (Homestead Act) erreicht.

Einen Sonderfall aus der neueren Geschichte stellt der Staat Israel dar. Grundlage ist die Balfour-Deklaration von 1917, in der das Vereinigte Königreich seine Unterstützung für die Errichtung einer jüdischen nationalen Heimstätte in Palästina zusicherte. Diese Landnahme sollte eigentlich friedlich und ohne Verdrängung der ansässigen Bevölkerung geschehen.

Der Begriff Landnahme wird in den vergangenen Jahren auch dem englischen Land Grabbing beigestellt, zu dem es noch keinen allgemein akzeptierten deutschen Begriff gibt.

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