Lexikon des Agrarraums

Kurt G. Baldenhofer

Zuckerrohrplantage in Australien

Landeskultur

Ursprünglich allein die nachhaltige Erhöhung der Fruchtbarkeit und Ertragssicherheit land- und forstwirtschaftlicher Flächen. Nach dem Flurbereinigungsgesetz umfaßt der Begriff heute auch ökologische Aspekte. Landeskultur ist demnach alles Planen und Handeln, das darauf abzielt, das Naturpotential, insbesondere Wasser und Boden, bestmöglich zu gestalten und rationell zu nutzen; auch die Erhaltung dieses Potentials in bestmöglicher Qualität und Leistungsreife als Lebensgrundlage für die Allgemeinheit gehört zur Landeskultur. Zur Umsetzung von landeskulturellen Zielen trägt die Erhaltung von sogenannten ökologischen und landeskulturellen Vorrangflächen bei, zu denen sowohl Flächen gehören, auf denen künftig keinerlei landwirtschaftliche Nutzung mehr erfolgt, als auch halbnatürliche Biotope, die auf eine extensive Nutzung angewiesen sind. Gleichzeitig bieten sie zusammen mit der Vielfalt der Flächennutzung ein praktikables Bewertungskriterium für die Biotop- bzw. Artenschutzfunktion und für die Landschaftsästhetik des Agrarraums.

Ökologische und landeskulturelle Vorrangflächen im Agrarraum
Nicht oder kaum genutzt Auf regelmäßige extensive Nutzung und Pflege angewiesen
  • Flächenhafte Feldgehölze (einschl. Erstaufforstungen)
    mit standorttypischen Baumarten
  • Hecken, Windschutzstreifen, Ufergehölze
  • Zwergstrauchheiden
  • Sukzessionsflächen
  • Weitgehend natürliche Fließ- und Standgewässer
  • Röhrichte, Groß- und Kleinseggenriede
  • Tal- und Bergfettwiesen unterschiedlicher Feuchtestufen
  • Trocken- und Halbtrockenrasen
  • Bodensaure Magerrasen (z. B. Borstgrasrasen)
  • Feucht- und Nasswiesen, Quellfluren
  • Streuobstwiesen
  • Raine, Feld- und Waldränder u.a.
  • Regulierte Fleißgewässer und Gräben

Quelle: Roth u.a. 1996

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