Landeskultur
Ursprünglich allein die nachhaltige Erhöhung der Fruchtbarkeit und Ertragssicherheit land- und forstwirtschaftlicher Flächen. Nach dem Flurbereinigungsgesetz umfaßt der Begriff heute auch ökologische Aspekte. Landeskultur ist demnach alles Planen und Handeln, das darauf abzielt, das Naturpotential, insbesondere Wasser und Boden, bestmöglich zu gestalten und rationell zu nutzen; auch die Erhaltung dieses Potentials in bestmöglicher Qualität und Leistungsreife als Lebensgrundlage für die Allgemeinheit gehört zur Landeskultur. Zur Umsetzung von landeskulturellen Zielen trägt die Erhaltung von sogenannten ökologischen und landeskulturellen Vorrangflächen bei, zu denen sowohl Flächen gehören, auf denen künftig keinerlei landwirtschaftliche Nutzung mehr erfolgt, als auch halbnatürliche Biotope, die auf eine extensive Nutzung angewiesen sind. Gleichzeitig bieten sie zusammen mit der Vielfalt der Flächennutzung ein praktikables Bewertungskriterium für die Biotop- bzw. Artenschutzfunktion und für die Landschaftsästhetik des Agrarraums.
Nicht oder kaum genutzt | Auf regelmäßige extensive Nutzung und Pflege angewiesen |
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Quelle: Roth u.a. 1996