Hausgarten
Der Hausgarten ist der unmittelbar zu einem bewohnten Gebäude gehörende Garten, der zur privaten Erholung und zum Anbau von Nutz- und Zierpflanzen genutzt wird.
Die Regelungen für Hausgärten variieren, abhängig von den Zielen und der konkreten Nutzung. Im Allgemeinen sind dabei Baugesetze, Nachbarschaftsgesetze, Pflanzenschutzgesetze und ggf. kleingartenrechtliche Bestimmungen von Bedeutung.