Lexikon des Agrarraums

Kurt G. Baldenhofer

Zuckerrohrplantage in Australien

Hausgarten

Der Hausgarten ist der unmittelbar zu einem bewohnten Gebäude gehörende Garten, der zur privaten Erholung und zum Anbau von Nutz- und Zierpflanzen genutzt wird.

Die Regelungen für Hausgärten variieren, abhängig von den Zielen und der konkreten Nutzung. Im Allgemeinen sind dabei Baugesetze, Nachbarschaftsgesetze, Pflanzenschutzgesetze und ggf. kleingartenrechtliche Bestimmungen von Bedeutung.

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