Lexikon des Agrarraums

Kurt G. Baldenhofer

Zuckerrohrplantage in Australien

Gutsherrschaft

Ausdruck einer feudalen Agrarverfassung, bei der die Besitzer von Gütern und der Staat als Domäneneigner das Privileg besassen, Arbeitsrente und Produktionsrente (Naturalabgaben) zu beziehen. Dabei wird der Gutsbetrieb überwiegend mit Frondiensten bewirtschaftet, diese überwogen die Bedeutung der Naturalabgaben bei weitem. Mittelpunkt der Gutsherrschaften waren die eigenen Güter der Feudalherren. Diese standen zwar in Lehnsabhängigkeit von den Landesherren. Ihre Rechtsposition war aber weitgehend unangefochten und vor allem erblich. Der Gutsherr war zugleich Grundherr, Gerichtsherr, Leibherr, Inhaber der untersten Verwaltungshoheit, der sogenannten Polizeigewalt und häufig auch Inhaber der kirchlichen Patronatsgewalt.

Gutsherrschaft war vor allem in den ostelbischen Gebieten verbreitet. Hier war der überwiegende Teil der Bauern durch die Gutsherrschaft erheblich in ihrer Freizügigkeit beschränkt und mit großen Leistungspflichten belastet.

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