Lexikon des Agrarraums

Kurt G. Baldenhofer

Zuckerrohrplantage in Australien

Gemischtbetrieb

Betriebsform bei der weder bei Marktfrüchten, noch im Futterbau, noch in der Veredelung, noch durch Sonderkulturen mehr als 50 % des Deckungsbeitrags erwirtschaftet wird. Durch die Spezialisierung der meisten Landwirte auf einen Betriebszweig oder nur wenige Produktionsrichtungen ist die Zahl der Gemischtbetriebe stark gesunken.

Insgesamt hatten die Gemischtbetriebe, die in der Statistik als Verbundbetriebe geführt werden, im Jahr 2020 einen Anteil von fast elf Prozent an den landwirtschaftlichen Betrieben. 2010 lag dieser Anteil noch bei 15 Prozent und im Jahr 2003 beispielsweise sogar bei gut 20 Prozent.

Plädoyer für Gemischtsysteme

Die einzelbetriebliche, als auch regionale Spezialisierung und Intensivierung der europäischen Landwirtschaft führt aus heutiger Sicht zu einigen Bedenken was die Nachhaltigkeit dieser Systeme angeht. Darunter fallen z.B. der Abbau natürlicher Ressourcen, eine geringe Widerstandsfähigkeit gegenüber den Auswirkungen des Klimawandels und die Abhängigkeit von globalen Marktschwankungen. Die Integration von Marktfruchtbau und Tierproduktion, entweder zwischen Betrieben auf regionaler Ebene, oder innerhalb eines Betriebes, kann eine Möglichkeit darstellen, diese Herausforderung zu meistern. Die Anforderungen an das Management solcher integrierten Systeme sind als komplex zu bezeichnen, weshalb Ansprüche an Know-how und Arbeitskapazität steigen. 20 Experten einer Fokus-Gruppe (FG) tauschten sich über den gegenwärtigen Wissensstand zu landwirtschaftlichen Gemischtbetrieben (Mixed Farming Systems = MFS) in Europa aus. Dabei wurden die Bedingungen analysiert, unter denen MFS als geeignete Alternative zu spezialisierten Systemen bestehen bzw. gefördert werden können. Die Definition für MFS wurde von den FG Mitgliedern wie folgt festgelegt: MFS beinhalten zumindest den Anbau einer Marktfrucht und ein Verfahren der Tierproduktion, entweder auf einzelbetrieblicher oder auf regionaler Ebene. Als MFS wird in diesem Sinn auch die Zusammenarbeit spezialisierter Betriebe (Marktfrucht und Tierhaltung) anerkannt, sofern ein Austausch von Ressourcen stattfindet. (EIP-AGRI)

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