Marktfrucht
1. Begriff aus der deutschen Betriebssystematik, in der die gleichnamige Betriebsform die Produktionszweige Intensivfrüchte und Extensivfrüchte umfasst.
2. Agrarprodukt, das nicht zur Selbstversorgung (Subsistenzwirtschaft), sondern für den Markt angebaut wird (Cash Crop).