Lexikon des Agrarraums

Kurt G. Baldenhofer

Zuckerrohrplantage in Australien

Gasölverbilligung

Erstattung eines Teils der für Dieselkraftstoff entrichteten Mineralölsteuer an die Landwirte. Zielsetzung dieser Subvention war bei ihrer Einführung die Förderung der Motorisierung und der Rationalisierung in der Landwirtschaft. Zur Rechtfertigung ihres Fortbestehens wird genannt, daß die in Land- und Forstwirtschaft eingesetzten Fahrzeuge nur zu einem geringen Teil (ca. 10 %) auf öffentlichen Wegen verkehren und die Mineralölsteuer eine zu deren Bau und Erhalt überwiegend zweckgebundene Steuer sei. Zudem werden Wettbewerbsverzerrungen gegenüber ausländischen Landwirten angeführt.

Denn die Besteuerung von Diesel sowie die Rückvergütung für den in der Landwirtschaft verbrauchten Dieselkraftstoff ("Agrardiesel") wird in den einzelnen Mitgliedsstaaten der EU unterschiedlich geregelt. Ein Landwirt in Deutschland zahlt mit rund 26 Cent pro Liter deutlich mehr Steuern für Diesel, als Landwirte in anderen EU-Staaten.

Als Kritik an der Gasölverbilligung angeführt, dass durch die Verbilligung des Energieeinsatzes in der Landwirtschaft nicht nur die Luftbelastung, sondern auch die stoffliche Belastung von Böden und Gewässern und die mechanische Belastung des Bodens mit der Folge zunehmender Bodenverdichtung, Gefügezerstörung und Störung des Wasserhaushalts erhöht wird. Gleichzeitig werden fortschrittliche Entwicklungen zur Kraftstoffeinsparung und von emissionsärmeren Antriebsarten behindert.

Mögliche Folge des Wegfalls der Gasölbeihilfe könnte die Stillegung ökologisch wertvoller Grenzertragsstandorte sein. Ebenso wird bei einer Reduktion der Überfahrten ein gewisser Anreiz zu verstärktem Einsatz von Pflanzenschutzmitteln anstelle von mechanischer Unkrautbekämpfung gegeben.

U.a. Der Rat von Sachverständigen für Umweltfragen tritt für eine Streichung der Gasölverbilligung ein und gleichzeitig für eine Kompensation ohne negative ökologische Nebenwirkungen.

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