Freigärtner
Als Freigärtner, auch Freileute genannt, bezeichnete man Kleinbauern, die überwiegend vom Ertrag einer kleinen Landwirtschaft und zusätzlicher Ausübung eines Handwerks oder von Kleinhandel lebten. Ehemalige Leibeigene kauften sich im 17. /18. Jahrhundert von ihren Gutsherren frei und erwarben so oder als Freie, z. B. Exulanten, Freigärtnerstellen gegen eine festgelegte Geldsumme. In Preußen und Schlesien wurden nach 1750 entsprechend auch langfristige Schuldabzahlungen für die Stellen vereinbart.
Die aus dem Feudalismus stammende soziale Standesbezeichnung Freigärtner kennzeichnet die Besitzer kleinster Anwesen. Der Begriff kommt überwiegend in Schlesien vor. Die Gartengrundstücke waren dort zwischen zwei und fünf Morgen groß. Es waren meistens schlechte am Wald und Heide gelegene Äcker. Auch Holzeinschlag und Forstpflege oblag ihnen.