elektronische Tierkennzeichnung
Um Tierseuchen zu bekämpfen und die Lebensmittelsicherheit zu erhöhen, ist die Kennzeichnung bestimmter landwirtschaftlicher Nutztiere und Heimtiere europaweit geregelt. Jeder Betrieb ist zudem registriert und dokumentiert.
So lassen sich alle Tiere und die aus ihnen gewonnenen Lebensmittel und Produkte rückverfolgen. Dies ist die Voraussetzung, um übertragbare Erkrankungen (von Tier zu Tier sowie von Tier zu Mensch (Zoonosen) erfolgreich zu überwachen und zu bekämpfen. Nur landwirtschaftliche Betriebe, die die EU-Bestimmungen zur Tierkennzeichung und anderen Rechtsbereichen im Rahmen der Cross-Compliance einhalten, bekommen Direktzahlungen.
Die bisherige, seit Jahrzehnten praktizierte elektronische Tierkennzeichnung bei Rindern geschah mit Hilfe von an Halsbändern befestigten Transpondern und Respondern. Sie ermöglichen, eine individuelle Tierversorgung bei gleichzeitiger Gruppenhaltung in Laufställen und sie vereinfachen die individuelle Datenerfassung.
Neue Anforderungen aus dem Bereich der Qualitätssicherung, die eine zweifelsfreie Identifizierung von Tierindividuen verlangt sowie Probleme mit Tierverlusten und Betrug beförderten die Entwicklung von neuen Transponder-Typen, die äußerlich unsichtbar im Tierkörper (im Pansen oder unter dem Schildknorpel) angebracht werden, und die als sehr fälschungssicher gelten.
Derzeit sind beim Rind zwei Ohrmarken vorgeschrieben; als zweites Kennzeichnungsmittel ist die Transponderohrmarke mit behördlicher Genehmigung möglich. Schafe und Ziegen, müssen ebenfalls mit einem elektronischen Kennzeichen und einem weiteren zugelassenen Kennzeichen (z.B. Ohrmarke, Fußfessel) versehen werden. Im Gegensatz zu Rindern, Schafen und Ziegen müssen Schweine lediglich mit einer Bestandsohrmarke gekennzeichnet werden. Bei Equiden (Pferde, Esel) ist die Kennzeichnung seit 01. Juli 2009 durch einen implantierten Mikrochip (Transponder) vorgeschrieben. (MLR BW)