Düngemittelverordnung
Die deutsche Düngemittelverordnung vom 16. Dezember 2008 (aktualisiert 2012) regelt die Zulassung und Kennzeichnung von Düngemitteln.
Düngemittel müssen durch europäisches oder nationales Düngerecht zugelassen sein und dürfen nur nach guter fachlicher Praxis angewandt werden. Dazu gehört, dass Art, Menge und Zeitpunkt der Anwendung von Düngemitteln am Bedarf der Pflanzen und des Bodens ausgerichtet werden.
Düngemittel müssen geeignet sein,
- das Wachstum von Nutzpflanzen wesentlich zu fördern,
- ihren Ertrag wesentlich zu erhöhen,
- ihre Qualität wesentlich zu verbessern oder
- die Fruchtbarkeit des Bodens zu erhalten oder nachhaltig zu verbessern.
Sie dürfen bei sachgerechter Anwendung die Gesundheit von Menschen und Tieren nicht schädigen und den Naturhaushalt nicht gefährden.
Die Düngemittelverordnung konkretisiert diese gesetzlichen Vorgaben, indem sie das Herstellen, die Zusammensetzung und die Kennzeichnung von Düngemitteln regelt. Die Verordnung enthält Vorschriften über die zulässigen Ausgangsstoffe, Gehalt und Wirksamkeit von Nährstoffen und begrenzt die Gehalte an unerwünschten Stoffen.
Die Typenliste als wesentlicher Bestandteil der Düngemittelverordnung gliedert sich in folgende Abschnitte:
Mineralische Einnährstoffdünger:
- Stickstoffdünger,
- Phosphatdünger,
- Kalidünger,
- Kalkdünger und Magnesiumdünger,
- Calcium-, Magnesium- und Schwefeldünger.
Mineralische Mehrnährstoffdünger:
- NPK-Dünger,
- NP-Dünger,
- NK-Dünger,
- PK-Dünger.
Organische und organisch-mineralische Düngemittel:
- Ohne Verwendung von Sekundärrohstoffen,
- unter Verwendung von Sekundärrohstoffen.
Düngemittel mit Spurennährstoffen