Lexikon des Agrarraums

Kurt G. Baldenhofer

Zuckerrohrplantage in Australien

Düngemittelverordnung

Die deutsche Düngemittelverordnung vom 16. Dezember 2008 (aktualisiert 2012) regelt die Zulassung und Kennzeichnung von Düngemitteln

Düngemittel müssen durch europäisches oder nationales Düngerecht zugelassen sein und dürfen nur nach guter fachlicher Praxis angewandt werden. Dazu gehört, dass Art, Menge und Zeitpunkt der Anwendung von Düngemitteln am Bedarf der Pflanzen und des Bodens ausgerichtet werden.

Düngemittel müssen geeignet sein,

Sie dürfen bei sachgerechter Anwendung die Gesundheit von Menschen und Tieren nicht schädigen und den Naturhaushalt nicht gefährden.

Die Düngemittelverordnung konkretisiert diese gesetzlichen Vorgaben, indem sie das Herstellen, die Zusammensetzung und die Kennzeichnung von Düngemitteln regelt. Die Verordnung enthält Vorschriften über die zulässigen Ausgangsstoffe, Gehalt und Wirksamkeit von Nährstoffen und begrenzt die Gehalte an unerwünschten Stoffen.

Die Typenliste als wesentlicher Bestandteil der Düngemittelverordnung gliedert sich in folgende Abschnitte:

Mineralische Einnährstoffdünger:

Mineralische Mehrnährstoffdünger:

Organische und organisch-mineralische Düngemittel:

Düngemittel mit Spurennährstoffen

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