Lexikon des Agrarraums

Kurt G. Baldenhofer

Zuckerrohrplantage in Australien

Bundesimmissionschutzgesetz

Abk. BImSchG; Gesetz von 1974, zuletzt geändert 2017. Zweck dieses Gesetzes ist zum einen der Schutz vor Luft-, Boden- und Wasserverschmutzungen, zum anderen der Schutz vor Lärmbelästigung. Betroffen sind im landwirtschaftlichen Betrieb die Viehhaltung, der Bereich der hierbei anfallenden Wirtschaftsdünger, der Einsatz von Pflanzenbehandlungsmitteln sowie alle Handlungen, die Lärm verursachen.

Landwirtschaftliche Betriebe, die nach dem Bundesimmissionsschutz-Gesetz genehmigungsbedürftig sind, werden i. d. R. auf schädliche Umwelteinwirkungen geprüft und ggfs. begutachtet.

Folgende landwirtschaftliche Betriebe, sind nach dem Bundesimmissionsschutz-Gesetz genehmigungspflichtig:

Im Genehmigungsverfahren werden i. d. R. nachfolgende, schädliche Umwelteinwirkungen geprüft:

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