Lexikon des Agrarraums

Kurt G. Baldenhofer

Zuckerrohrplantage in Australien

Bio-Lebensmittel

"Bio-Lebensmittel" sind Lebensmittel aus ökologischer Landwirtschaft, deren englisches Pendant als "organic food" bezeichnet wird. Der Begriff "Bio-Lebensmittel" ist jedoch in der EU gesetzlich definiert und unterliegt bestimmten gesetzlichen Auflagen: Demnach müssen Bio-Produkte aus ökologisch kontrolliertem Anbau stammen, dürfen nicht gentechnisch verändert sein und werden ohne Einsatz von chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln, Kunstdüngern oder Klärschlamm angebaut. Tierische Bio-Produkte müssen von Tieren abstammen, die artgerecht gemäß EG-Öko-Verordnung und in der Regel nicht mit Antibiotika und Wachstumshormonen behandelt werden. Hinzu kommt, dass die Bio-Produkte nicht ionisierend bestrahlt sein dürfen und ebenfalls weniger Lebensmittelzusatzstoffe als konventionelle Lebensmittel enthalten. Insgesamt dürfen diese aber bis zu 5 % nicht ökologisch erzeugte Zutaten enthalten.

In Deutschland wie auch in anderen Ländern gibt es eine Reihe von ökologischen Anbauverbänden, deren Richtlinien zum Teil deutlich strenger sind, als von der EG-Öko-Verordnung vorgeschrieben.

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